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14.02.2007, 11:27 Uhr

Probezeitbeginn bei FS mit 17

Hi!

Hab letztes Jahr am 13. April meinen FS mit 17 gemacht und da eben am selben Tag meine Bescheining beim Landratsamt abgeholt. Mein Lehrer wusste damals selbst noch nicht genau, ob nun meine 2 Jahre Probezeit am 13.4.06 in Kraft getreten sind oder ob die 2 Jahre erst ab meinem 18. Geburtstag begonnen haben? Sonst wäre ja praktisch am 13. April diesen Jahres schon ein Jahr Probezeit um.

Danke für die Antworten.

LG

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14.02.2007, 12:03 Uhr

zu: Probezeitbeginn bei FS mit 17

deine pz hat am 13.04.06 begonnen und ist am 14.04.08 0 uhr zu ende.
es sei den, du begehst einen a oder mindestens 2 b-verstösse.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch abgefahrene Reifen

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben