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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.02.2007, 14:17 Uhr

zu: Zu schnell gefahren nach dem Aufbauseminar...

klar :)
Wenn diese Überschreitung von 39 km/h die Nettoüberschreitung (abzügl. aller Toleranzen) ist, bist Du mit einem Bußgeld von 75 Euro zzgl. Gebühren und 3 Punkten vorbei, an einem Fahrverbot bist Du um 2 km/h vorbeigeschrabbt (Glück gehabt).

Die Konsequenzen bezüglich der Probezeit sind nicht sooo spektakulär wie beim letzten mal: Die wird angeboten werden, freiwillig an einer verkehrspsycholgischen Beratung teilzunehmen; durch Teilnahme lassen sich zwei Punkte im VZR tilgen.

Allerdings befindest Du Dich jetzt auf der letzten Stufe der Probezeitmaßnahmen: Beim nächsten A-Verstoß (bzw. zwei B- Verstößen) ist der Lappen weg. Und damit ist jetzt nicht ein Fahrverbot gemeint, sondern tatsächlich ein Entzug der Fahrerlaubnis. Also solltest Du die letzten zwei Jahre Deiner Probezeit ruhig angehen, und Du solltest Dir das mit dem Seminar überlegen: Die Chance, so schnell zwei Punkte abzubauen, kommt nie wieder.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (37)
23.02.2007, 14:21 Uhr

zu: Zu schnell gefahren nach dem Aufbauseminar...

Hallo Jason,

die Frage kann dir einer ganz kompetent und aktuell beantworten: der Bußgeldrechner dieses Forums. Hier kannst du alle gemachten Angaben einbringen (agO, 39 km/h zuviel, in der Probezeit, bereits am Aufbauseminar teilgenommen), und der Rechner spuckt dir die Ergebnisse aus.
Den Bußgeldrechner findest du oberhalb deines Beitrags rechts (das Geschwindigkeitsschild, das hochzählt).

steffi (38)

..zum Seitenbeginn

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Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

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Ein Polizeibeamter regelt auf einer Kreuzung den Verkehr, obwohl die Ampeln in Betrieb sind. Was gilt?

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