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 Security_neu
28.02.2007, 14:39 Uhr
Einbahnstraße in 30er Zone und Baustelle!
Bei uns um die Ecke gibt es eine Einbahnstraße, welche zur Zeit wegen Bauarbeiten zur Sackgasse ernannt ist. Somit darf man auch verkehrtrum wieder raus fahren aus der Einbahnstraße, alles durch Schilder geklärt. Die Einbahnstraße beginnt an einer unübersichtlichen Stelle, an einer 50er Straße. Also wenn man jetzt falschrum aus der Einbahnstraße rauswill, muss man schon gut aufpassen, man hat wohl auch keine Vorfahrt (es stehen dort KEINE Vorfahrtsregelnden Schilder).
Wie sähe das ganze in der 30er Zone aus? Schön rechts vor links, man kennt jede Straßenkreuzung auswendig. Und eine Straße ist eben eine Einbahnstraße, es darf von rechts also keiner kommen. Jetzt ist aber die Einbahnstraßenregelung wegen einer Baustelle außer Kraft. Wer hat Vorfahrt?
Variante 1: Der, der aus der Einbahnstraße will, da es sich ja momentan nicht um eine Einbahnstraße handelt, sondern um eine beidseitig befahrbare Straße. Und da es in einer 30er Zone ist, gilt dann rechts vor links.
Variante 2: Die Leute aus der Einbahnstraße müssen warten, da keiner damit rechnen muss, dass aus der Einbahnstraße jemand kommt. Wenn man jetzt weiß dass dort eine Einbahnstraße ist rechnet man ja auch nicht damit. Wer ist Schuld wenns Kracht?
Wie gesagt, es sind keinerlei Vorfahrtsregelnde Zeichen angebracht.

 carhol
28.02.2007, 16:24 Uhr
zu: Einbahnstraße in 30er Zone und Baustelle!
die einbahnstrassen schilder sind verdeckt?
wenn dann keine vorfahrtregelnden zeichen stehen, gilt r v l. egal ob 30 zone oder nicht.
bei einem unfall könnte höchstens die ortskundigkeit ein mitverschulden bewirken.
holger
 Security_neu
28.02.2007, 16:38 Uhr
zu: Einbahnstraße in 30er Zone und Baustelle!
Die Einbahnstraßenschilder sind mit so rotem Klebeband zugeklebt. Also ist zu erkennen dass es ursprünglich eine Einbahnstr. war.
Wie wär das denn wenn ich jetzt aus besagter Einbahnstraße rauskomme, und mir rast einer rein? (Die in der 50er Zone mit unübersichtlicher Kreuzung)
Wenn er denkt ich hätte nicht von rehcts kommen dürfen, da er nicht weiß dass die Einbahnstr. umgedreht wurde?
 carhol
28.02.2007, 16:44 Uhr
zu: Einbahnstraße in 30er Zone und Baustelle!
da du die gegenheiten kennst, wirst du eine teilschuld bekommen.
holger
 durbanZA
28.02.2007, 16:44 Uhr
zu: Einbahnstraße in 30er Zone und Baustelle!
ICh würde mal vermuten, daß hier zivilrechtlich auch die ausführende Seite (Behörde? Baufirma) in Regreß genommen werden könnte.
Rein formal gilt meiner Meinung nach, wie schon gesagt, rechts-vor-links. Aber ich vermute, in solch einem Fall würde die Situation eine so übginstige Konstellation herstellen (Da die Änderung der Vorfahrtsverhältnisse vermutlich nicht gewollt ist), daß sie keinem der Autofahrer strafrechtlich zum NAchteil werden kann.
Ber sicher bin ich mir nicht.
 Security_neu
28.02.2007, 16:56 Uhr
zu: Einbahnstraße in 30er Zone und Baustelle!
Dann werd ich die Straße jetzt lieber mal meiden, wenn ich da zur Bank muss, kann ich auch zu Fuß gehen, die 300 Meter schaden ja nicht ;-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

An der Haltlinie
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung
Es muss nicht angehalten werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte
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Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen
Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen
Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen
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