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 strokaro
11.03.2007, 17:26 Uhr
Geblitzt in Belgien - Strafbefehl
Hallo,
ich wurde im Januar in Belgien auf der Autobahn mit 30 km/h zu viel geblitzt. Bekam dann im Februar Anhörbogen, den ich auf Anraten mehrerer Bekannter ignorierte, da angeblich noch kein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und Belgien sein soll. Vor ein paar Tagen flatterte nun ein weiterer Brief herein:
Sie haben eine Strafverfolgung gegen mich eingeleitet. Mir wird angeboten, 120 Euro zu zahlen, damit Verfahren eingestellt wird. Ansonsten würde ich von dem zuständigen Amt "wegen der vorgenannten Beschuldigungen verfolgt werden" und es steht mir "frei, diesem Vorschlag nicht nachzukommen. In diesem Fall" setze ich mich "der Strafverfolgung aus".
Gibt es nun schon ein Abkommen, dass Beträge über 70,- Euro vollstreckt werden können (beim ADAC wurde es für Frühjahr 07 angekündigt) oder ist es immer noch nicht zwischen den Ländern geregelt.
Wenn keiner was genaues weiß, bezahle ich lieber, aber ich wäre froh, wenn jemand guten Rat geben könnte, der auch wirklich "sicher" ist, da alle Bekannten nicht richtig sicher waren!
Vielen Dank schon einmal!!!

 to
11.03.2007, 23:13 Uhr
zu: Geblitzt in Belgien - Strafbefehl
Wenn die Amtshilfe zwischen den belgischen und den deutschen Behörden schon soweit geht, dass sie Dich ermitteln und anschreiben, dann kommst Du aus der Nummer auch nicht mehr raus.
Merke:
Benimm dich im Ausland nicht wie eine Sau!
 strokaro
12.03.2007, 19:30 Uhr
zu: Geblitzt in Belgien - Strafbefehl
Das hab ich mir nämlich auch schon so gedacht....
Hab mich eigentlich nicht wie Sau benommen, nur leider nicht vorher informiert und diese Schilderflut nach der Grenze nicht schnell genug entziffert. Wusste nicht, dass man in Belgien nur 120 auf der Autobahn fahren darf. Nun bin ich schlauer! Aber wohl auch 120,- Euro leichter...
Danke für Rückmeldung!
 Ps2spieler
12.03.2007, 22:28 Uhr
zu: Geblitzt in Belgien - Strafbefehl
wenigstens bekommst keine Punkte in Flensburg (leider sind die Geldstrafen in Belgien höher).
Soweit ich weiß gibt es nur zwischen Deutschland und Österreich ein abkommen.
Solang du in nächster Zeit nicht nach Belgien musst können die Belgier nichts machen. (Meines Wissen bin wir aber nicht sicher)
Aber auf Kurz oder Lang kann man sich sicher drauf einstellen das alle Länder innerhalb der EU zusammenarbeiten bei Bussgelder im Straßenverkehr.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?
Ankündigung eines geschlossenen Verbandes
Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen
Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können
Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind
Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?
Wenn die Schienen zu weit rechts liegen
Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist
In Einbahnstraßen
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