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11.04.2007, 18:24 Uhr

zu: Parkschein im "verkehrsberuhigten Bereich"

Ja da werden ja wohl Schilder gestanden haben, das Blaue rechteckige Spielstraßenschild. Ist zwar keine Spielstraße, aber nennt man im Volksmund so. War da ein Schild??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.04.2007, 18:45 Uhr

zu: Parkschein im "verkehrsberuhigten Bereich"

Nach der Verwaltungsvorschrift soll in verkehrsberuhigten Bereich zwar ein höhengleicher Ausbau (also ohne Bordsteinkanten) erfolgen, aber daraus würde ich keinesfalls schlussfolgern, dass alle Regelungen, die in einem verk.b.B. gelten, außer Kraft gesetzt sind, wenn nun doch Bordsteine vorhanden sind. Mit der Argumentation sehe ich für einen Einspruch eher schlechte Chancen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie an solchen Haltestellen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B

Solange Türen der Straßenbahn geöffnet sind, ist Vorbeifahren verboten

Fußgänger verlassen manchmal unachtsam die Verkehrsinsel

Fußgänger rennen oft über die Fahrbahn, um die Straßenbahn noch zu erreichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind