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14.04.2007, 15:08 Uhr

zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

gibt es eine begrenzung der parkdauer von anhängern auf öffentlichen parkplätzen?
ich denke an ein urteil oder ähnliches. die meisten gemeinden haben ja eigenen vorschriften.
meine aussicht wird mir nun schon seit 6 wochen zugeparkt ohne das ich den verursacher kenne.

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14.04.2007, 16:35 Uhr

zu: zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

Soweit ich weiß, sind maximal 2 Wochen erlaubt. Wer länger parkt, muss laut Bußgeldverordnung 20,- € bezahlen.
Auszug aus der Bußgeldverordnung:
"Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)
StVO § 12 Abs. 3b Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 12."
Beachte aber, dass der Anhänger immer an der gleichen Stelle stehen muss. Sobald er 1 Meter weitergeschoben wird, beginnt der 2-Wochen-Zeitraum wieder von vorne.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.04.2007, 22:09 Uhr

zu: zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

wenn es sich um einen entsprechend ausgezeichneten parkplatz kann er dort so lange parken wie er will.
an strassen ist das versetzen um 1 meter nicht ausreichend.

holger

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