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 Stiften
16.04.2007, 20:59 Uhr
Kosten für Wechsel des Prüfgebietes
Hallo. Welche Kosten werden seitens der Behörde beim Wechsel des Prüfgebietes fällig?
Danke im Vorraus
 carhol
16.04.2007, 22:04 Uhr
zu: Kosten für Wechsel des Prüfgebietes
10 oder 15 € für den tüv.
holger
 Georg_g
17.04.2007, 09:05 Uhr
zu: Kosten für Wechsel des Prüfgebietes
Liegt denn das neue Prüfgebiet auch im Bereich einer anderen Führerscheinstelle, d.h. in ein anderen (kreisfreien) Stadt oder in einem anderen Landkreis? Dann werden für die Neuausstellung des vorbereiteten Führerscheins auch noch ein paar Öre fällig.
 carhol
17.04.2007, 10:37 Uhr
zu: Kosten für Wechsel des Prüfgebietes
@georg
werden die unterlagen nicht nur tüv intern weitergereicht ?
hatte mehrere fs die währned der ausbildung in einen anderen kreis verzogen sind, die bekamen den original ausgestellen führerschein.
holger
 Georg_g
17.04.2007, 14:06 Uhr
zu: Kosten für Wechsel des Prüfgebietes
Be uns geht das nicht. Hat sich der Bewerber in der Stadt X angemeldet, dann steht ja im vorbereiteten Führerschein unter Nr. 4c als ausstellende Behörde auch die Stadt X drin, sodass dieser Führerschein nicht von einer anderen Stadt oder einem Landkreis ausgegeben werden kann. Anderenfalls wäre der Eintrag unter 4c ja falsch.
Die Papiere selbst einschließl. Passbild, Sehtest und LSM-Bescheinigung werden an die neue Behörde verschickt, aber der Führerschein selbst muss neu in Auftrag gegeben werden, was dann eben noch mal ein paar Euro kostet.
 carhol
17.04.2007, 14:21 Uhr
zu: Kosten für Wechsel des Prüfgebietes
kann ich nicht nachvollziehen.
ausstellende behörde ist zwar ort x, aushändigende "behörde" ist der aap
oder, wie hier schon geschrieben wurde, die pol-dienststelle.
das würde ja auch bedeuten, dass der führerschein ganz neu ausgestellt und eventuell der antrag neu geprüft werden müsste.
kenne das verfahren so nicht und hier ist es ein beliebter trick um die ausbildung in der nächsten grossstadt zu umgehen.
holger
 Georg_g
17.04.2007, 14:40 Uhr
zu: Kosten für Wechsel des Prüfgebietes
»das würde ja auch bedeuten, dass der führerschein ganz neu ausgestellt und eventuell der antrag neu geprüft werden müsste.«
Was ist denn bei der Unterschied zwischen "neu" und "ganz neu"? ;-) Wie gesagt, der Führerschein wird in einem solchen Fall von der neuen Behörde bei der Bundesdruckerei neu in Auftrag gegeben. Da es sich aber nur um den FS handelt, nicht um die sonstigen Papiere und Dinge, halten sich die Kosten in Grenzen (15 Euro oder so).
»und hier ist es ein beliebter trick um die ausbildung in der nächsten grossstadt zu umgehen«
Den Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht ganz. Die Prüfortregelung gilt ja nach wie vor und kann damit nicht umschifft werden. Ich bin jetzt von einem Wohnortwechsel oder ähnlichem ausgegangen, weil eben immer die Behörde des ersten Wohnsitzes für den Antrag zuständig ist.
 carhol
17.04.2007, 18:27 Uhr
zu: Kosten für Wechsel des Prüfgebietes
@georg
dann klick mal meine e-mail an. schreibe dir dann wie das geht.
holger
 Stiften
17.04.2007, 21:09 Uhr
zu: Kosten für Wechsel des Prüfgebietes
Also es ändert sich weder der Wohnort, noch die zuständige Behörde, nur der Prüfort.
Die Änderung wird beim gleichen Amt beantragt, wie das erste Mal.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte
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