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25.04.2007, 17:23 Uhr

Fahren mit Anhänger und 100 Km/h Plakette

Hallo,
ich möchte mir einen neuen Anhänger kaufen, dieser erfüllt die Bedingungen zum Fahren einer Geschwindigkeit von 100 Km/h. Muß ich dann eine Ausnahmegenehmigung mitführen und bekomm ich diese mit der Erteilung der 100 Km/h Plakette ?

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26.04.2007, 11:52 Uhr

zu: Fahren mit Anhänger und 100 Km/h Plakette

Danke kahlenberger, wenn ich das richtig lese, ist nur eine abnahme erforderlich, wenn die im ersten teil beschriebenen Vorraussetzungen nicht erfüllt sind ?

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26.04.2007, 13:00 Uhr

zu: Fahren mit Anhänger und 100 Km/h Plakette

»Danach darf NUR DIESE Kombination 100 km/h fahren!«

Wenn der Anhänger die 100er Plakette hat, dann darf er an jedem Zugfahrzeug mitgeführt werden, das die Bedingungen (ABS) erfüllt. Die Beschränkung nur auf einen bestimmten Zug gibt es schon länger nicht mehr, daher muss das Zugfahrzeug auch keine Plakette mehr haben.

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27.04.2007, 12:15 Uhr

zu: Fahren mit Anhänger und 100 Km/h Plakette

ein extraschein von der zulassungstelle ist dann nicht mehr erforderlich ? die plakette reicht oder muß das dann noch in den fahrzeugschein eingetragen werden ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maitredujeu
01.07.2007, 00:54 Uhr

zu: Fahren mit Anhänger und 100 Km/h Plakette

Meines Wissens muss das noch im Fahrzeugschein eingetragen werden, kostet auch noch mal so 15 Euro beim Straßenverkehrsamt. Die 100-Plakette brauchst du auf jeden Fall, wenn du hauptsächlich in Deutschland fährst; in anderen Ländern wie Frankreich oder Belgien darf man ohnehin 130 bzw. 120 km/h mit Anhänger fahren; ohne Plakette.

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