Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter07
29.04.2007, 16:02 Uhr

Frist für Umschreibung ausländischer Faherlaubnisklassen.

Auf der Site wird im Beitrag Umschreibung von nicht EU-Führerscheinen folgendes geschrieben:
"Eine Umschreibung ist nur innerhalb von drei Jahren seit Begründung des Wohnsitzes in Deutschland möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird er, rein rechtlich, wie ein Neuanfänger behandelt (komplette Fahrausbildung und -prüfung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)."
Kann das sein, dass der Umschreiber nochmal eine komplette Fahrausbildung über sich ergehen lassen muss, wo ihm doch nach §31 FeV Absatz 1 Satz 2 die Befreiung über die Vorschriften der Fahrausbildung als Vorteil nach drei Jahren noch bleibt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.04.2007, 17:08 Uhr

zu: Frist für Umschreibung ausländischer Faherlaubnisklassen.

Bei einer Umschreibung nach Ablauf der 3-Jahres-Frist wird unterschieden, ob der umzuschreibende Führerschein aus einem Staat kommt, der in Anlage 11 aufgeführt, oder ob er aus einem dort nicht aufgeführten Staat kommt. Im ersten Fall gelten auch nach Ablauf der 3-Jahres-Frist die Ausbildungsvorschriften nicht, im zweiten Fall hingegen schon.

Der Inhaber eines chinesischen, australischen, irakischen, türkischen oder guatemaltekischen Führerscheins muss also die komplette Ausbildung absolvieren, wenn zwischen Wohnsitzbegründung und Antragstellung mehr als 3 Jahre vergangen sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter07
02.05.2007, 20:54 Uhr

zu: Frist für Umschreibung ausländischer Faherlaubnisklassen.

Danke Georg, alles klar. So hab ich das auch im §31 FeV gelesen, steht hier etwas ungenau. Danke!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?

Dass die Kinder

- absteigen und warten, bis alles frei ist

- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln

- zu weit in die Fahrbahn kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

- am Ende des Radwegs anhält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird