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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kuli
03.05.2007, 12:47 Uhr

Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

MAn selbst darf ja nicht mit Handy am Ohr fahren, Freisprecheinrichtungen dagegen sind erlaubt, bei denen man beide Hände frei hat, seh ich das richtig?

Kann ich mir das Handy dann nicht einfach vom Beifahrer ans Ohr halten lassen?
Ist ja quasi so, als hätte ich eine Einrichtung, und beide Hände hab ich auch frei :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kuli
03.05.2007, 12:48 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

Hö, wie kommt denn der Beitrag in dieses Forum? :o Bitte mal verschieben, danke ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
03.05.2007, 12:54 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

Ich weiß nicht wie das rechtlich aussieht, aber warum kaufst du dir nicht einfach ein Headset, dann hast du das Problem gar nicht erst und läufst nicht Gefahr von der Polizei angehalten zu werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.05.2007, 12:54 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

wenn man der bisherigen rechtsprechung vertraut, müsste es möglich sein da dort immer nur steht, dass das handy nicht in die hand genommen werden darf (mit einer kleinen ausnahme) und keine tasten betätigt werden dürfen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.05.2007, 17:31 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

verrat ich nicht sonst machst du es.
lass einfach die finger davon sonst kannst du auch bei der ausnahme schwierigkeiten bekommen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
04.05.2007, 17:32 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

Ähm wenns doch ne Ausnahme is, isses erlaubt.... Also sags doch bitte :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CountZero
05.05.2007, 03:39 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

Besitze zwar eine Freisprech, bin jetzt aber auch neugierig. Ist das denn eine Gesetzeslücke, oder ne beabsichtigte Ausnahme?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

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