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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern smiley008
05.05.2007, 17:37 Uhr

Hab ich noch probezeit

Hallo
Also ich hab am 15.11.04 meinen Führerschein A1 gemacht.Vor mehr als nem halben jahr hab ich meinen Führerschein B gemacht also am 18.09.06. Jetzt ist die Frage hab ich noch Probeziet also bzw wie lang hat man bei einem zweiterwerb Probezeit
merci

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05.05.2007, 18:04 Uhr

zu: Hab ich noch probezeit

Deine Probezeit ist seit 15.11.06 vorbei (vorausgesetzt du musstest kein Aufbauseminar machen, d.h. du warst nicht auffällig).

Gruß
bs01

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05.05.2007, 18:43 Uhr

zu: Hab ich noch probezeit

ne ich war immer ganz brav

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen. Wie haben sich die Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?

Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang nach dem Reißverschlussverfahren ermöglichen

An den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, notfalls Warnzeichen geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind