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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern waveboarder
14.05.2007, 20:59 Uhr

aufbauseminar verjährt?

hallo, ich habe vor 3 monaten eine rote ampel überfahren. auf alle fälle habe ich einen bußgelbescheid erhalten und 1 monat fahrverbot.
allerdings wurde ich bis jetzt nicht über ein aufbauseminar aufgeklärt, welches ich bei 4 pukten in der probezeit eigentlich machen müsste.
weiß jemand ob das verjährt/verfällt wenn die mir nix schicken?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.05.2007, 21:35 Uhr

zu: aufbauseminar verjährt?

Die Anordnung des Aufbauseminars ist NICHT an irgendwelche Verjährungsfristen gebunden. Die Ahndung könnte theoretisch erfolgen, bis der Verstoß getilgt ist (also mit Verfall der Punkte in zwei Jahren, auch wenn die Probezeit bis dahin zuende ist).
Üblich ist so eine eine Zeitspanne zwischen 4 und 6 Monaten, in Einzelfällen, s.o., auch bis zu einem Jahr. Vergessen tut die Fsst sowas seeehr selten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
14.05.2007, 23:28 Uhr

zu: aufbauseminar verjährt?

Bei mir hats nach dem Bußgeldbescheid noch fast 4 Monate gedauert. Und das war im Vergleich zu anderen Teilnehmern des Aufbauseminars noch recht schnell...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108

Geschwindigkeit erhöhen

Durch schnelle Lenkbewegungen den Unebenheiten ausweichen

Geschwindigkeit verringern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden