Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BaemBaem
22.05.2007, 19:51 Uhr

Führerschein vor 17/18?

Hallo,
ich wolte einmal fragen,ob es durch eine Ausnahmeregelung möglich ist,seinen Führerschein schon vor 17 b.z. 18 Jahren zu machen.
Ich würde ihn aufgrund von Geschäftlichen Tätigkeiten brauchen ( Transport)
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
Kev

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.05.2007, 20:23 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

grundsätzlich ja. aber mit der begründung wird das nichts. ausserdem ist ein gutachten erforderlich.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BaemBaem
22.05.2007, 20:28 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Hallo,
warum wird es mit der Begründung nichts?
In welchen Fällen würde es denn sonst erlaubt?
lg
Kev

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.05.2007, 22:16 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Die Fahrerlaubnisbehörde ist mit solchen Ausnahmegenehmigungen seeehr sparsam. Möglich ist es, wenn durch die Inesistenz einer Fahrerlaubnis die wirtschaftliche Existenz unmittelbar gefährdet ist. Früher war das klassische Beispiel der jugendliche auf dem Land, dessen Eltern beide durch einen Unfall fahrunfähig wurden. In solch krassen Fällen können Ausnahmegenehmigungen unter strengen Auslagen erteilt werden. In aller Regel ist eine MPU zu absolvieren; die Erlaubnis wird auf einige wenige Strecken beschränkt.

Du müsstest begründen, warum Du die Fahrerlaubnis plötzlich so dringend brauchst und warum die bestehenden Alternativen keine Möglichkeit darstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BaemBaem
23.05.2007, 17:52 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Hallo,
vielen Dank,
an wen kann ich mich denn dann wenden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.05.2007, 18:22 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

An die zuständige Führerscheinstelle. Worum geht es denn bei Dir genau?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BaemBaem
24.05.2007, 19:21 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Nunja ich brauche den Führerschein um Wahren zu transportieren,also um sie zum Kunden zu bringen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.05.2007, 21:00 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

dafür gibt es keine ausnahmegenehmigung.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Auf einen Stau

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.