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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern navystar
17.06.2007, 20:01 Uhr

Fahrlehrer Ausbildung über BFD ?

Hallo !

Ich bin "noch" Zeitsoldat und man hat mir seitens des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr angeboten die Kosten der Fahrlehrer Ausbildung im Rahmen meines Förderungsanspruchs zu übernehmen.

Jetzt bin ich nicht sicher ob das Geld gut angelegt ist ?

Es gibt überall genau 2 Meinungen, die erste Meinung lautet: "Es gibt nichts besseres als Fahrlehrer". Die zweite lautet: "Lohnt nicht, zuviel Konkurrenz, zu wenig junge Menschen".

Die Voraussetzungen erfülle ich "fast" alle:

Ich habe folgende Führerscheine / Scheine:

B,BE,C1,C1E,C,CE,M,L,T,G,GE

ADR Schein (Alle Klassen)
Beauftragte Person Gefahrgut
Ladungssicherung

Mir fehlt eigentlich nur Klasse A

Mir liegt die Arbeit mit Menschen, Verkehr und Fahrzeugen sehr. Deshalb würde ich sehr gerne Fahrlehrer werden. Nur mit 800.-EUR nach Hause gehen wollte ich auch nicht.

Was gibt es für Arbeits-Möglichkeiten, Verdienste (Netto), Aufstiegsmöglichkeiten.....?

Habt Ihr Meinungen...?

Danke im Voraus !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vip3
17.06.2007, 20:11 Uhr

zu: Fahrlehrer Ausbildung über BFD ?

Als angestellter Fahrlehrer verdient man sicher nicht die Menge, du musst nachdem du Geld angespart hast deine eigene(n) Fahrschule(n) aufmachen, dann kommt mehr dabei raus ;)
Allerdings sollten die Fahrlerer hier im Forum selber mehr dazu wissen. greetz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
17.06.2007, 21:12 Uhr

zu: Fahrlehrer Ausbildung über BFD ?

Von den Fahrlehrerfachschulen wirst Du immer rosige Aussichten gemalt bekommen, denn die wollen schliesslich an Dir verdienen.

Fahrlehrer muss man einfach sein, mit Haut und Haaren.

Wenn es jedoch lediglich ums Geldverdienen geht, dann mach besser etwas anderes!
Denn auch als Selbständiger verdient man nicht immer gut und man trägt sämtliche Risiken allein.

Fahrlehrer haben eine ähnlich hohe Scheidungsquote wie Polizisten, vermutlich weil sie selten zu hause sind und nicht adäquat verdienen.

Die Firma, bei der Du jetzt noch bist, und die freie Wirtschaft liegen Welten auseinander.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte

Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125

Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten

Höchstparkdauer beachten

Auf regen Fußgängerverkehr achten