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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
12.07.2007, 12:30 Uhr

führerschein machen trotz epilepsie?

mein cousin hatte seit knapp vier jahren keine anfälle mehr, dank medikamenten.
meine frage: ist es möglich, dass er den fs der klasse B machen kann? z.b. mit hilfe eines ärtztlichen gutachtens.
ich bin mir da nicht sicher in deutschland, weiss nur das es in gewissen ländern möglich ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
13.07.2007, 08:13 Uhr

zu: führerschein machen trotz epilepsie?

Unter bestimmten Bedingungen denke ich spricht nichts dagegen.
Unter Medikation ist wohl kaum gefahr eine Anfalls.
Trotzdem würde ich zb. das Fahren bei Nacht (aufblitzende Autolichter etc.) etwas vorsichtiger angehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: führerschein machen trotz epilepsie?

Ich denke, wenn Dein Cousin sich an das hält, was er bei seiner Krankheit tun bzw. nicht tun darf, wird wohl nichts gegen einen Fs sprechen. Die Fahrschule wir er über seine Krankheit informieren müssen. Wie Du schon erwähnst hast ist es möglich, das ein ärztliches Gutachten abverlangt wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Gegenverkehr

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist