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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DreamlikeEyes
13.07.2007, 08:07 Uhr

Auffahren? Welche Strafe?

Hallo,

welche Strafe bekommt derjenige, der einem auffährt, so dass man nicht mehr seine Scheinwerfer im Rückspiegel erkennen kann?


Danke.

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
13.07.2007, 08:31 Uhr

zu: Auffahren? Welche Strafe?

Das nennt man drängeln und steht im Bußgeldkatalog (Link oben in der Menuleiste).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
13.07.2007, 11:11 Uhr

zu: Auffahren? Welche Strafe?

Kommt auch darauf an, bei welcher Geschwindigkeit das geschieht.

An einer Ampel stehend ist es harmlos...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind