Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
20.07.2007, 19:36 Uhr

Verbotsschild "Kfz über 3,5t z.G."

Hätte mal eine Frage zu diesem Verbotsschild "Kfz über 3,5 t z.G." mit dem abgebildeten LKW!

Wird die z.G. vom Zugfahrzeug und Anhänger zusammengerechnet? oder darf Zugfahrzeug und Anhänger einzeln 3,5t z.G. haben?

Wir doch eher zusammengerechnet oder?

Danke!



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rock-Keks
20.07.2007, 20:34 Uhr

zu: Verbotsschild "Kfz über 3,5t z.G."

Der gesamte Zug dar nicht mehr als 3.5t wiegen.. die zulässige Gesamtmasse wird zusammen gerechnet

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Kindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung