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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
20.07.2007, 19:36 Uhr

Verbotsschild "Kfz über 3,5t z.G."

Hätte mal eine Frage zu diesem Verbotsschild "Kfz über 3,5 t z.G." mit dem abgebildeten LKW!

Wird die z.G. vom Zugfahrzeug und Anhänger zusammengerechnet? oder darf Zugfahrzeug und Anhänger einzeln 3,5t z.G. haben?

Wir doch eher zusammengerechnet oder?

Danke!



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rock-Keks
20.07.2007, 20:34 Uhr

zu: Verbotsschild "Kfz über 3,5t z.G."

Der gesamte Zug dar nicht mehr als 3.5t wiegen.. die zulässige Gesamtmasse wird zusammen gerechnet

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf ein Verbot für Reiter

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 50 Liter

- 600 Liter

- 1 Liter