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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Morton76
01.08.2007, 20:23 Uhr

Ohne gültigen Parkschein länger als 30 Min. parken??

Hallo Leute!!

Ich habe letztens längere Zeit ohne Parkschein in einer Parkzone mit Parkscheinautomat geparkt!
Heute bekam ich zeitgleich zwei Briefe vom Polizeipräsidenten! Im ersten soll ich 5 € Bußgeld bezahlen, weil ich um 14.19 Uhr ohne Parkschein im Bereich eines Parkscheinautomaten geparkt habe. Im zweiten soll ich 10 € bezahlen, weil ich länger als 30 Min (laut Anzeige von 14.19 Uhr bis 15.04 Uhr) im Bereich eines Parkscheinautomaten geparkt habe!

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich beide Verwarnungsgelder bezahlen oder reicht es das 5 € Verwarnungsgeld zu bezahlen??

Theoretisch kann ich doch weggefahren sein und nochmal wiedergekommen sein!! Die haben mein Fahrzeug doch nicht 45 Min. beobachtet, -zumal die Anzeigen von 2 verschiedenen Angestellten gemacht worden sind!!

Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht oder hat eine gute Rechtskenntnis darüber??

Vielen Dank für eure Hilfe.............

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.08.2007, 00:33 Uhr

zu: Ohne gültigen Parkschein länger als 30 Min. parken??

Politessen untereinander verstehen sich. Sie verwenden geheime Zeichen. Manchmal sollen sie sogar miteinander gesprochen haben.

Mensch, zahl doch einfach die 15 Euro!
Und zieh nächstes Mal einen Parkschein - weils einfach billiger ist!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
02.08.2007, 14:17 Uhr

zu: Ohne gültigen Parkschein länger als 30 Min. parken??

Hallo Morton,

dein Auto wird ein einer bestimmten Stelle (am Reifen) gekennzeichnet. Ist dieses Zeichen (meist ein Kreidestrich) beim nächsten Eintreffen des Ordnungshüters an derselben Stelle und nicht verwischt, wurde das Auto nicht bewegt. Wo die Markierung angebracht wurde, ist auch auch dem Strafzettel vermerkt (VL, VR, HL, HR).

EIGENTLICh kann man für ein und dasselbe Vergehen nur einmal bestraft werden. Insofern wäre ein kurzer Anruf sinnvoll ("stand von 14.19 bis 15.04 dort und habe dafür 2 Strafzettel bekommen") und dann mal schauen, wie die Herrschaften reagieren. Ich schätze, sie werden die erste OWI einstellen und du musst nur die 10 EUR zahlen.

Und erwähn bitte deine Theorie, du könntest ja weggefahren sein, nicht. Denn dann wären die 2 Strafzettel gerechtfertigt.

steffi (39)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil der Bremsweg länger wird

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist