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 Chris021983
12.08.2007, 21:30 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
Nur weil man keinen Parkplatz finden kann wird doch dadurch kein Halteverbot ausser kraft gesetzt!
Natürlich kannst du widerspruch gegen den Verwarngeldbescheid einlegen, nur ob du damit Erfolg haben wirst steht auf einem anderen Blatt.
 bs01
12.08.2007, 21:35 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
Dumme Fragen gibt es nicht....wird immer gesagt.
Schön langsam kommen mir Zweifel !!!!
Glaubst du Verkehrszeichen sind nur aufgestellt damit die Landschaft bunter wird ?
Warum war denn ausgerechnet an dieser Stelle ein "Parkplatz" frei ?....Wahrscheinlich haben alle Anderen es falsch gemacht (und sich nicht ins Halteverbot gestellt).....kopfschüttel
 to
12.08.2007, 23:30 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
Sonst bist Du aber völlig ok? Wer zwang Dich denn, nach München zu fahren? Dazu noch mit dem Auto?
Von dem würde ich mir das Verwarnungsgeld erstatten lassen. Das war schon irgendwie frech von dem.
 corsa-ultrablau
13.08.2007, 10:21 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
Mit einer guten Begründung ist ein Widerspruch immer möglich. Aber ich glaube, in Deinem Fall brauchst Du eine super gute Begründung. Hast Du denn eine?
 carhol
13.08.2007, 14:45 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
leg mit der begründung widerspruch ein.
bei einem verwarnungsgeld wir normalerweise von "fahrlässig" ausgegangen. bei deinem widerspruch wird aber der "vorsatz" deutlich und das v-geld erhöht.
holger
 corsa-ultrablau
13.08.2007, 16:40 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
Tja, mit dieser Begründung hast Du natürlich keine Chance. Außerdem: solange Du im Wartezimmer wartest, kannst Du jederzeit dieses Wartezimmer verlassen, um die Parkuhr wieder aufzufüllen (ein kleiner Hinweis an die Arzthelferin an der Anmeldung kann natürlich nicht schaden). Und dass Du 1 Stunde oder länger im Behandlungszimmer warst, kannst Du mir nicht weismachen - wenn ja, würde ich diesen Arzt gerne mal kennenlernen.
 Lillie
13.08.2007, 17:15 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
... und Zug und U-Bahn sind immer billiger als Auto. Die Unterhaltskosten sind deutlich höher als jede Fahrkarte. Nur die Bequemlichkeit spricht für ein Auto ...
 carhol
13.08.2007, 18:24 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
@lilie
lies dir die alten postings von reschitzara durch.
die legt immer gegen alles und jedes ein- und widerspruch ein.
schade das ich nicht in d-dorf war. hatten keinen oma-sitter.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte
Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?
Auf einen Stau
Auf liegen gebliebene Fahrzeuge
Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einer so gekennzeichneten Haltestelle. Wie verhalten Sie sich, wenn dort Kinder stehen?

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit bleiben
Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist nur erforderlich, wenn dort ein Schulbus hält
Die Geschwindigkeit muss nicht vermindert werden, wenn ein Bus in einer Haltebucht hält
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
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