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 Chris021983
12.08.2007, 21:30 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
Nur weil man keinen Parkplatz finden kann wird doch dadurch kein Halteverbot ausser kraft gesetzt!
Natürlich kannst du widerspruch gegen den Verwarngeldbescheid einlegen, nur ob du damit Erfolg haben wirst steht auf einem anderen Blatt.
 bs01
12.08.2007, 21:35 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
Dumme Fragen gibt es nicht....wird immer gesagt.
Schön langsam kommen mir Zweifel !!!!
Glaubst du Verkehrszeichen sind nur aufgestellt damit die Landschaft bunter wird ?
Warum war denn ausgerechnet an dieser Stelle ein "Parkplatz" frei ?....Wahrscheinlich haben alle Anderen es falsch gemacht (und sich nicht ins Halteverbot gestellt).....kopfschüttel
 to
12.08.2007, 23:30 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
Sonst bist Du aber völlig ok? Wer zwang Dich denn, nach München zu fahren? Dazu noch mit dem Auto?
Von dem würde ich mir das Verwarnungsgeld erstatten lassen. Das war schon irgendwie frech von dem.
 corsa-ultrablau
13.08.2007, 10:21 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
Mit einer guten Begründung ist ein Widerspruch immer möglich. Aber ich glaube, in Deinem Fall brauchst Du eine super gute Begründung. Hast Du denn eine?
 carhol
13.08.2007, 14:45 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
leg mit der begründung widerspruch ein.
bei einem verwarnungsgeld wir normalerweise von "fahrlässig" ausgegangen. bei deinem widerspruch wird aber der "vorsatz" deutlich und das v-geld erhöht.
holger
 corsa-ultrablau
13.08.2007, 16:40 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
Tja, mit dieser Begründung hast Du natürlich keine Chance. Außerdem: solange Du im Wartezimmer wartest, kannst Du jederzeit dieses Wartezimmer verlassen, um die Parkuhr wieder aufzufüllen (ein kleiner Hinweis an die Arzthelferin an der Anmeldung kann natürlich nicht schaden). Und dass Du 1 Stunde oder länger im Behandlungszimmer warst, kannst Du mir nicht weismachen - wenn ja, würde ich diesen Arzt gerne mal kennenlernen.
 Lillie
13.08.2007, 17:15 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
... und Zug und U-Bahn sind immer billiger als Auto. Die Unterhaltskosten sind deutlich höher als jede Fahrkarte. Nur die Bequemlichkeit spricht für ein Auto ...
 carhol
13.08.2007, 18:24 Uhr
zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken
@lilie
lies dir die alten postings von reschitzara durch.
die legt immer gegen alles und jedes ein- und widerspruch ein.
schade das ich nicht in d-dorf war. hatten keinen oma-sitter.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?
Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen
Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten
Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge
Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung
Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-004 / 3 Fehlerpunkte
Welche Besonderheiten ergeben sich in der kalten Jahreszeit beim Befahren von Alleen?
Auf gepflasterten Fahrbahnen entsteht häufiger und überraschender Reif- und Eisglätte als auf anderen Fahrbahnen
Alleen sind im Winter besonders sicher, weil die Baumkronen die Straße vor Schnee schützen
Nasses Laub sowie Reif-, Eis- und Schneeglätte sind vor allem auf gewölbten Fahrbahnen besonders gefährlich
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