Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BR
01.09.2007, 12:10 Uhr

Rhode Island Driver License

US Staat RI is nicht auf Abkommensliste mit BRD.
Irgendwelche Aktivitaeten dies zu aendern oder an wen muss man sich wenden um eine Aenderung zu veranlassen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.09.2007, 12:32 Uhr

zu: Rhode Island Driver License

Eine Gesetzesänderung kann vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung initiiert werden. Und genau das wäre eine Änderung der Anlage 11 FeV. Daher schlage ich vor, Du wendest Dich an Herrn Tiefensee, Bundismister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Dein Vorschlag müsste dann sämtliche Stufen des Gesetzgebungsverfahrens hinaufklettern. Sobald Dein Vorschlag die Unterschrift des Bundespräsidenten trägt, steht der Einführung nichts mehr im Wege.

Im Ernst: Die Anlage 11 FeV wurde zuletzt 2005 novelliert. Mir ist nichts über aktuelle Tendenzen bekannt, weitere Staaten aufzunehmen, was aber nichts heißen muß. Aber Du kannst ja -und das meine ich jetzt tatsächlich ganz ernst- mal eine freundliche Mail an das oben angesprochene Ministerium wenden und diesbezüglich mal nachfragen. Aber eine "Änderung veranlassen" kann man nicht so einfach.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
02.09.2007, 19:04 Uhr

zu: Rhode Island Driver License

Ein neues Gesetz wäre auch per Bürgerbegehren möglich... ;)

aber ähm...vergiss das ganze, das bringt nix

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BR
06.09.2007, 10:57 Uhr

zu: Rhode Island Driver License

Hab ich getan. Mal sehen was der Buergerservice von sich gibt.
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BR
13.09.2007, 16:45 Uhr

zu: Rhode Island Driver License

Antwort auf meine Anfrage


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat S 31
Bezug: Ihre Anfrage vom 06.09.2007
Az.: S 31/7324.6/50-37/728846

Sehr geehrter Herr Reinhold,

für Ihre o. g. Anfrage, welche zuständigkeitshalber an mich
weitergeleitet wurde, danke ich Ihnen.

Die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse richtet sich nach § 31 in
Verbindung mit Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung.

Die Aufnahme eines Staates in die Anlage 11 erfolgt in Abhängigkeit von
der Vergleichbarkeit der Ausbildung und Prüfung. Ein weiteres wichtiges
Kriterium ist die Gegenseitigkeit bei der Anerkennung der jeweils
anderen Fahrerlaubnis. Bisher war eine Aufnahme von Rhode Island auf
Grund der dort geltenden Rechtslage (fehlende Gegenseitigkeit) nicht
möglich. Da die Reziprozität jedoch unabdingbar ist, ist mit einer
Änderung der Rechtslage in absehbarer zeit nicht zu rechnen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Kathleen Kilthau


Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
Referat S 31
Robert-Schumann-Platz 1
53175 Bonn

Tel.: 0228/300 5310
Fax: 0228/300 5099


..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"