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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Svetlana
05.10.2007, 10:00 Uhr

Verfahren über Unfälle in Deutschland als Ausländer

Hallo,

weiss jemand die Regelung, wenn man als Franzose in Deutschland einen Autounfall mit Sachschaden mit über 1 Promille gemacht hat, wie mit solchen Sache verfahren wird. Wird eine Gerichtsverhandlung dann in Deutschland statt finden oder wird das Ganze an die französische Behörde weiter geleitet? Könnte mir bitte jemand weiterhelfen??

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05.10.2007, 11:47 Uhr

zu: Verfahren über Unfälle in Deutschland als Ausländer

das verfahren, die verhandlung erfolgen in d-land. genauso wie die strafe nach deutschem recht erfolgt. eine meldung an die f. behörden ist wegen der promille möglich.

holger

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05.10.2007, 15:41 Uhr

zu: Verfahren über Unfälle in Deutschland als Ausländer

er hat eine Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich, wohnt aber schon seit 6 Jahren dort und wartet bis er fr. Ausweis bekommt. Ich hoffe es wirkt sich nicht negativ auf das Bearbeitungsverfahren aus...??!!!
Das heisst, er wird in nach deutschem Recht bestraft (Bussgeld, Führerscheinentzug) und die fr. Behörde wird nur darüber informiert???? Ist das Bussgeldverfahren in Deutschland niedriger als in Frankreich???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.10.2007, 17:11 Uhr

zu: Verfahren über Unfälle in Deutschland als Ausländer

wie die französischen strafen sind, weiss ich nicht. aber es wird sich auf seine aufenthaltserlaubnis auswirken.
ausserdem hast du gesagt, er sei franzose, dass stimmt ja nunmal gar nicht.

holger

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Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung