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24.10.2007, 19:43 Uhr

STOP-Schild überrollt - A-Delikt?

Hallo.
hab mal ne Frage: Unter den "alten Hasen" im Straßenverkehr ist es ja schon fast üblich, die Räder am STOP-Schild nicht vollkommen zum Stilstand zu bringen, wenn eindeutig frei ist.

Ist das jetzt in der Probezeit ein A-Delikt, das ein Aufbauseminar nach sich zieht? Also wenn es jetzt zu keiner Gefährdung kommt, also lediglich das STOP-Schild als "Vorfahrt beachten" interpretiert wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
24.10.2007, 19:59 Uhr

zu: STOP-Schild überrollt - A-Delikt?

Nein, kein A-Verstoß. Es sei denn, du nimmst jemandem die Vorfahrt, wie du schon selbst gesagt hast. Probezeittechnisch ist es also identisch mit dem "Vorfahrt gewähren" schild.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
24.10.2007, 20:02 Uhr

zu: STOP-Schild überrollt - A-Delikt?

Und das kostet, wenn ich mich richtig erinnere 10 EURO, es zu überrollen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ray122
04.11.2007, 15:17 Uhr

zu: STOP-Schild überrollt - A-Delikt?

Wir habens vor kurzem noch durchgenommen. Soviel ich weiss ists eine A-Verstoß, wenns zweimal, in nem kleinen Zeitrahmen, hintereinander passiert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.11.2007, 15:52 Uhr

zu: STOP-Schild überrollt - A-Delikt?

Habe nochmal nachgeguckt.

Definitiv ohne weiteres kein A- Verstoß (TBNR 141136, 136 BKat).

Dazu wird es erst mit einer Gefährdung oder gar mit einem Unfall.
Und Stiften, Dein Gefühl war richtig, 10 Euro Verwarngeld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dortmund
09.11.2007, 18:15 Uhr

zu: STOP-Schild überrollt - A-Delikt?

diese Regelung gehört abgeschafft und ist unsinnig.
Einfahren in eine unübersichtliche Stelle setzt voraus, dass ich diese einsehen kann.
Ist doch wurscht ob die Kiste steht oder eben langsam noch rollt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

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