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08.01.2008, 00:53 Uhr

zu: Parken und Vorfahrt

wer die engstelle als erster erreicht darf als erster fahren.

holger

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08.01.2008, 17:21 Uhr

zu: Parken und Vorfahrt

Wie mit dem Baumstamm über dem Bach!

Bist Du als Erster auf dem Baumstamm, darfst Du als Erster auf´s andere Ufer!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tummler01
13.01.2008, 16:29 Uhr

zu: Parken und Vorfahrt

Hi

Alles auch nach meinem Geschmack..

Wieso Parken welche auf dem Gehweg ??
Verboten !!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- sich besonders weit rechts einordnen

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist