Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
30.01.2008, 08:14 Uhr

"Sport-Pedale"

Hallo!

Außer diesem Thread:
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=15773&a
mp;forum=5#beitrag_111473


konnte ich nicht viel zu diesem Thema finden.

Meine Frage ist:
Auf welcher Grundlage (§§?) werden hier Punkte verteilt und
Seit wann, muß man diese "Sport-Pedale" eintragen lassen und
warum benötigen nur einige Kfz eine Eintragung und nicht jedes?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
30.01.2008, 14:05 Uhr

zu: "Sport-Pedale"

StVZO § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

»(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.«


----------------------------

Ich denke mal, das Problem ist Punkt 2,

Es ist offenbar nicht sicher, dass von den Pedalen bzw. der Art der Montage keine Gefahr ausgeht.

Wenn man allerdings Pedeale montiert, für die eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" erteilt wurde, dann braucht man - je nachdem, wie es in der Betriebserlaubnis verlangt wird - eventuell keine TÜV-Abnahme, sondern nur eine Ausfertigung dieser Betriebserlaubnis mitzuführen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Links

Rechts

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Kindern

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h