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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jannemann
01.03.2008, 21:44 Uhr

Taxi Zeichen mit Zusatzschild

Hallo!

Welche Bedeutung hat das Taxi Zeichen (229) mit dem Zusatzschild "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" (Z 1053-30)

Bedeutet das, dass die Taxen in den gekennzeichneten Flächen parken dürfen, oder jeder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
02.03.2008, 00:59 Uhr

zu: Taxi Zeichen mit Zusatzschild

Hmm... Meiner Meinung bezieht sich das Zusatzzeichen auf das Haltverbot im 229; denn für die Taxe gilt es ja nicht!
Wenn also dort gekennzeichnete Parkflächen sind, würde ich mal behaupten, daß ich dort mit meinem Kfz parken darf!

Aber wie gesagt: "Meine Meinung!" Kann auch anders sein!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Motorräder

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen