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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fritschi
02.03.2008, 14:43 Uhr

mofa

ein kumpel wurde mit thc am steuer erwischt
dh lappen weg und mpu machen um ihn wiederzubekommen

er hatte vor einigen jahren mal eine prüfbescheinigung zum führen von mofas diese aber verloren
darf er nachdem das fahrverbot abgelaufen ist mit dem mofa fahren auch wenn er keinen schein hat nur eine prüfbescheinigung
darf er fahren wenn er die prüfbescheinigung verloren hat
kann er eine neuebeantragen
kann er die prüfung machen und darf er dann mofa fahren obwohl er keinen mpu macht sondern eben nur ene prüfbescheinigung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.03.2008, 19:11 Uhr

zu: mofa

»was ist thc«

Na gut, ich bin heute mal nicht so...


Guckst Du hier:

THC

Hätte ein halbwegs intelligenter Mensch aber auch selbst rausfinden können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
03.03.2008, 08:11 Uhr

zu: mofa

Wenn man die Bescheinigung verliert, daß man Mofa fahren darf, darf man Mofa erstmal nicht fahren! ;)

Und so´ne MPU bezieht sich ja meistens auf die Eignung zum Führen aller Kfz. Vor allem das P (M P U) - also daß Du geistig, sprich charakterlich geeignet bist, Kfz zu führen!
Ich könnte mir also vorstellen, selbst wenn er die Prüfbescheinigung wieder hätte, er nicht fahren dürfte...

Zitat Capt. Jack Sparrow:
"Klar soweit...?"

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie müssen äußerst rechts fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Rechtsabbiegen ohne anzuhalten

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird