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Yoshi08
17.03.2008, 23:20 Uhr
Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Beim Busgeldkatalog steht ja, dass wenn man bei rotem Blinklicht (ohen gelbes Licht davor) bzw. rotem Licht (da wo es auch noch das gelbe davor gibt) 500 € Strafe zahlen muss... das kann doch gar nicht sein, denn das rote Blinklicht taucht ja plötzlich ohen Vorwarnung auf... Normalerweise würde ich mir da ja keien Gedanken machen, aber ich wohne direkt bei so einem Bahnübergang udn muss da jeden Tag drüberfahren... Außerdem glaueb ich sogar 50 € Strafe, wenn ich dort nicht mit angemessener Geschwindigkeit drüberfahre... Au backe, da is 30erzone mit 50 km/h gibt´s dann gleich 50 € Strafe, und nicht bloß 35 €...
Also mir geht´s um des rote Blinklicht, wie viele Sekunden darf man da da nich drüberfahren?
Vielen Dank!
Yoshi08
carhol
18.03.2008, 00:15 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
0,0 sekunden. kostet aber auch nur 10 €.
holger
Georg_g
18.03.2008, 15:29 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Ich finde die Ausgangsfrage durchaus berechtigt. Bei rotem Blinklicht existiert keine Übergangszeit mit Gelblicht. Und da man weder in 0,0 Sekunden reagieren kann, noch mit 0 Metern Bremsweg anhalten kann, lässt es sich je nach Entfernung und Geschwindigkeit nicht immer vermeiden, zu Beginn der Blinkphase doch noch über den Bahnübergang zu fahren.
Abschwächen kann man das Problem, indem man besonders aufmerksam an den BÜ heranfährt, sodass die Reaktionszeit kürzer als üblich ist, und indem man mit geringerer Geschwindigkeit heranfährt, sodass man auch einen kürzeren Bremsweg hat. Wenn's der Zufall will, kann es aber dennoch passieren, dass man in der Frühphase des roten Blinklichts drüberfährt. Dann kann man das auch niemandem vorwerfen, weil niemand mehr hätte anhalten können - außer Kahleberger, der kann ja alles (glaubt er zumindest).
durbanZA
18.03.2008, 23:08 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Die Praxis der Bußgeldstelle sieht m.W. so aus, daß als Toleranz eine "fiktive Gelblichtzeit" gewährt wird, die bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h 3 Sekunden beträgt.
Georg_g
19.03.2008, 02:18 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Manchmal frage ich mich, ob du eigentlich vor dem Verfassen eines Beitrages wenigstens kurz nachdenkst. Deine pauschale Aussage, dass ein Anhalten immer möglich ist, ist einfach unsinnig.
Wenn ich 30 km/h fahre, dann habe ich nach den Fahrschulformeln einen Reaktionsweg von 9 m und einen Bremsweg (Gefahrenbremsung) von 4,5 m, was einen Anhalteweg von 13,5 m ergibt. Das bedeutet, dass ich nicht mehr vor dem Lichtsignal anhalten kann, wenn ich beim ersten Blinksignal näher als diese 13,5 bin.
In der Praxis ist diese Strecke tendenziell noch etwas geringer. Mit erhöhter Aufmerksamkeit (die vor Ampeln auch verlangt wird), lässt sich i.d.R. eine Reaktionszeit von 0,7 Sekunden oder weniger erreichen, was einem Reaktionsweg von nur 5,83 m entspricht. Mit besonders guten Bremsen und griffigem Untergrund könnte man ggf. einen Bremsweg von nur 3,5 m erreichen, was dann einen Anhalteweg von 9,33 m ergibt. Noch dichter kann man also beim ersten Blinksignal unmöglich sein, um noch anhalten zu können.
Dass das in der Praxis eher selten eine Rolle spielt, liegt daran, dass man zu Beginn der Blinkphase in der Regel eben nicht in diesem 10-15-Meter-Bereich fährt, weil dieser Bereich innerhalb von 1,5 bis 2 Sekunden durchfahren wird und man eben meistens Glück hat beim Blinkbeginn nicht in diesem Bereich zu sein.
Hat man jedoch Pech und das rote Blinklicht geht an, wenn man noch 8 Meter davon entfernt ist, dann kann auch Kahleberger nicht mehr anhalten.
Volltreffer
19.03.2008, 21:52 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Wenn man sich mal genüßlich den § 19 der StVO zu Gemüte führt, in dem es u.a. heißt, man habe sich Bahnübergängen mit mäßiger Geschwindigkeit zu nähern, stellt sich weder das eingangs erwähnte Problem, noch fühlte man sich genötigt auf den armen Kahli einzudreschen.
diezge
19.03.2008, 23:24 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Hallo Zusammen,
ich denke, daß niemand eine Strafe bekommen wird, weil man noch knapp in die Rotlichtphase kommt.
Das Gelblicht wird eh oft zum Gas geben und noch drüber kommen missbraucht (auch bei normalen Ampeln). Obwohl die Gelbphase eigentlich anhalten heißt.
Somit wäre es eigentlich sinnvoll, die Gelbphase abzuschaffen (auch bei normalen Ampeln). Also knallharter Sprung von grün auf rot und die eine Sekunde bis es blitzt. Dann dürfte eigentlich nichts passieren.
Gruß,
diezge
jules17
20.03.2008, 10:09 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
"Es kam vielleicht einmal vor, dass die Warneinrichtung sich einschaltete, als ich auf den Schienen war. Aber da fährt man ja weiter..."
A-HA !! ich wette, es kommt sogar vor, dass sie sich einschaltet, wenn du 1m vor den Schienen bist...hältst du dann an?
Georg_g
20.03.2008, 11:24 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
»Ja klar, anhalten ist unmöglich, sobald das rote Licht erscheint.«
*gähn* Ich hatte doch oben berechnet, ab welcher Entfernung und bei welcher Geschwindigkeit es nicht mehr möglich ist. Kaum zu glauben, mit welcher Hartnäckigkeit du physikalische Fakten leugnest.
»Und erst die Bremsen, diese schlechten.«
Armer Kahleberger. Ich bin in meiner obigen Berechnung von satten 10 m/s² (!) Verzögerung ausgegangen.
»... da durfte der gelernte DDR-Bürger noch fahren.«
Natürlich, Herr Stasiberger. In der DDR war ja sowieso alles besser. Die "gelernten DDR-Bürger" hatten eine hervorragende Reaktionszeit und Trabant, Wartburg und der restliche Schrott hatten nicht nur vorzügliche Motoren, sondern auch fantastische Bremsen.
Volltreffer
20.03.2008, 12:09 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Wie merkbefreit seit ihr denn? Naehert euch doch wie gesetzlich vorgesehen dem Ding und schon koennt ihr jederzeit anhalten.
Ist das so schwer?
Georg_g
20.03.2008, 12:47 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Nun ja, Volltreffer, mit der Aussage hast du aber auch keinen Volltreffer gelandet. Dass das rote Blinklicht in der Praxis nicht wirklich ein Problem darstellt, ist natürlich richtig.
Dass man das Problem auch entschärfen kann, habe ich oben (Beitrag Nr. 3) schon geschrieben:
1. Aufmerksam fahren = geringere Reaktionszeit = geringerer Reaktionsweg.
2. Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren = geringerer Bremsweg.
Trotzdem ist es aber bei bestimmten Konstellationen schlichtweg unmöglich noch anhalten zu können. Das hatte ich in meiner obigen Berechnung (Beitrag Nr. 6) dargelegt.
Nähere ich mich beispielsweise mit 30 km/h dem BÜ und das rote Blinklicht leuchtet zum ersten Mal auf, wenn ich noch 5 Meter davon entfernt bin, dann ist es schlichtweg unmöglich noch anhalten zu können. Wer das leugnet, der leugnet physikalische Fakten.
Du bist doch sicherlich auch schon mal bei Gelblicht einer Ampel gefahren, weil du nicht mehr anhalten konntest, oder? Und weil bei dem roten Blinklicht eine Übergangsphase mit Gelb nicht existiert, ist das erste Aufleuchten des roten Blinklichts so zu sehen wie das Umspringen von Grün auf Gelb: Halten, wenn man noch halten kann, weiterfahren, wenn man nicht mehr halten kann.
»Wie merkbefreit seit ihr denn?«
"Seit" bei Zeit, z.B. "seit drei Stunden" oder "seit Volltreffer dummes Zeug redet" etc. Ansonsten ist "seid" richtig.
»Ist das so schwer?«
Für dich und Stasiberger offenbar schon, was mich zugegebenermaßen selbst sehr wundert, denn es handelt sich hierbei doch wirklich um simple Berechnungen. Ich bin davon ausgegangen, dass selbst mäßig begabte Menschen erkennen würden, dass sie nicht mehr anhalten können, wenn sie schon zu nahe am BÜ sind und dann das rote Blinklicht zum ersten Mal aufleuchtet.
Ich stelle dir jetzt einfach noch mal diese simple Frage: Du näherst dich einem Bahnübergang mit 30 km/h. Bei der Annäherung beobachtest du aufmerksam die dortige Lichtzeichenanlage, die aber ausgeschaltet ist. Als du exakt 5 Meter vor der Lichtzeichenanlage bist, schaltet sie sich ein und gibt das erste rote Blinksignal. Kannst du noch halten oder kannst du nicht mehr halten?
Georg_g
20.03.2008, 13:04 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
»So, jetzt gehe ich rodeln und Eier suchen werde ich auch am WE - Rote, Gelbe und Grüne.«
Ich denke, das ist eine sinnvolle Beschäftigung für dich, die dich auch mental nicht überfordern wird.
Volltreffer
20.03.2008, 15:32 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
seit & seid, ups, kannst du mir den Faux pas nochmal verzeihen?
Mir ist der Unterschied schon gelaeufig, auch passe ich da fuer gewoehnlich hoellisch auf, aber passiert ist halt passiert.......
Zu deinen Berechnungen, dann bist du moeglicherweise mit 30km/h halt zu schnell.........
Rechnen alleine ist wenig zielfuehrend, man sollte ggf auch seine Schluesse draus ziehen........
corsa-ultrablau
20.03.2008, 18:53 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Zeigt mir bitte den Autofahrer, der sich mit 30 km/h oder weniger einem Bahnübergang nähert!
Autofahrer schaffen es ja nicht einmal, in einer 30-er-Zone nicht schneller als 30 zu fahren.
Volltreffer
20.03.2008, 21:20 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
»Autofahrer schaffen es ja nicht einmal, in einer 30-er-Zone nicht schneller als 30 zu fahren.
«
Und wo ist da dein Problem?
Wenn sie es doch nicht schaffen nicht schneller zu fahren ist doch alles in Butter.
Außerdem ist deine Pauschalisierung so falsch wie lernbehindert, wer sind die Autofahrer?
Darüber hinaus wird etwas, selbst wenn es alle falsch machen, noch lange nicht richtig!
jules17
21.03.2008, 12:17 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
"Autofahrer schaffen es ja nicht einmal, in einer 30-er-Zone nicht schneller als 30 zu fahren. "
Der Satz ist in Ordnung.
Volltreffer, was du hier rauslässt, ist absolut praxisfremd. Georg hat dich darauf schon hingewiesen.
Selbst du hast keinen Super-Brems-Cheat und kannst nicht mit 0m reaktionsweg und 0m bremsweg zum stehen kommen...
Ich bitte, dass dieses Thema hier geschlossen wird. Ich denke hier wollen einige nur Unruhe stiften.
durbanZA
21.03.2008, 14:43 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Also ich kann Georg nur zustimmen.
Es ist doch, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, physikalisch undmöglich zu jeder Zeit ohne Streckenverlust zum Stehen zu kommen.
Lassen wir es nicht 30, sondern 5 km/h sein, eine Omi, die sich mit ihrem Fahrrad dem BÜ nähert.
Einen Meter vor der Anlage springt das Blinklicht an. Keine Chance, anzuhalten.
Mit dem Auto nix anderes.
Selbst bei dem Herantasten mit Schrittgeschwindigkeit kann es passieren, dass genau im Moment des Passierens der Anlage das Blinklicht anspringt.
Ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht, wie man das leugnen kann.
Diese praktische Unmöglichkeit, immer rechtzeitig zum Stehen kommen zu können, ist übrigens der Grund, warum Anlagen mit rotem Blinklicht in Ost wie West nicht mehr verbaut werden.
corsa-ultrablau
22.03.2008, 13:50 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Tja, Volltreffer, erst denken, dann schreiben.
Wer von uns beiden ist wohl wirklich lernbehindert?
Volltreffer
26.03.2008, 09:24 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Och bist du putzig, jetzt haben die Grossen es dem Volltreffer aber gezeigt und dann kommt das Corsachen daher und macht einen auf dicke Hose.
Wenn viele das Falsche behaupten, wird es dadurch noch lange nicht richtig, soviel mal dazu.
Keiner hat sich in irgend einer Weise zum Gesetz geaeussert, statt dessen nur mit pseudowissenschaftlichen Brechnungen aufzutrumpfen versucht.
Wenn ihr nicht rechtzeitig zum stehen kommt, wart ihr eindeutig zu schnell und fertig.
Fahren koennt ihr meinetwegen wie ihr wollt, nur wimmert dann nicht rum wenn es knallt oder sonstwie teuer wird und vor allem macht doch eure Fahrweise nicht zum Mass der Dinge, dafuer gibt es eindeutige Gesetze.
Efreet
26.03.2008, 09:52 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Keiner hat hier irgendwie das Gesetz erwähnt - dennoch auch nicht geleugnet.
Es geht hier nur um physikalische Gesetze.
Wer diese von der Hand weist, soll doch mal kräftig in die Luft springen und hoffen zum Mond zu fliegen, weil bei ihm wohl auch die Gravitation nicht existiert.
Richtig ist:
Es ist unmöglich zu jeder Zeit an einem BÜ zum stehen zu kommen. Egal mit welcher Geschwindigkeit und seien es 0.5km/h. (wie oben schon ausgeführt)
Richtig ist auch:
Wer nicht anhalten kann ist nach Gesetz leider IMMER selbst Schuld. Macht ja nichts.
In der Blinkphase des Rotlichts ist man ja noch recht kulant.....
Lösung wie auch schon gesagt.
Lichter mit zumindest einer gelben Blinkphase.
Volltreffer
26.03.2008, 10:10 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
» Volltreffer 19.03.08, 21:52 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Wenn man sich mal genüßlich den § 19 der StVO zu Gemüte führt, in dem es u.a. heißt, man habe sich Bahnübergängen mit mäßiger Geschwindigkeit zu nähern, stellt sich weder das eingangs erwähnte Problem, noch fühlte man sich genötigt auf den armen Kahli einzudreschen.
«
Soso, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Es wird auch nicht dadurch wahrer wenn du die Litanei noch hundert Mal predigst.........
jules17
26.03.2008, 10:36 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Hast du vielleicht kein richtiges Leben, Volltreffer, und musst hier im Forum deinen Mist veröffentlichen?
Auch du hast einen bremsweg...sogar wenn du zu Fuß gehst...
Das Zitieren des Gesetzes ändert auch nicht die physikalischen Gesetze.
Das ist ja eben das Problem. Ohne Gelblicht stellt sich die Frage, wie kulant man sein darf, da der Gesetzgeber daran nicht gedacht hat.
Wozu glaubst du eigentlich, dass es an Ampeln Gelbphasen gibt, die je nach Geschwindigkeit unterschiedlich lang sind?
Ich hoffe, es macht bald jemand dieses Thema zu...
Volltreffer
26.03.2008, 11:22 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Mit deinem Verstaendnis fuer die freiheitlich demokratische Grundordnung und dem damit verbrieften Recht der freien Meinungsordnung scheint es genauso im Argen zu liegen wie mit deinen Rechenkuensten.......
Natuerlich aendert kein juristisches Gesetz etwas an physikalischen Gesetzen, nur kann dies im Umkehrschluss nicht dazu fuehren diese als Rechtfertigung zur Uebertretung jener zu dienen, vielmehr hat man physikalische Vorgaenge wie das Fahren so abzustimmen, dass man durch deren Eigenheiten eben nicht mit Rechtsvorschriften in Konflikt geraet.
Solltest du in der Hinsicht wenig belastbar sein, ist es keinesfalls legitim mir das anzulasten.
jules17
26.03.2008, 11:46 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
"Mit deinem Verstaendnis fuer die freiheitlich demokratische Grundordnung und dem damit verbrieften Recht der freien Meinungsordnung scheint es genauso im Argen zu liegen wie mit deinen Rechenkuensten......."
...
"vielmehr hat man physikalische Vorgaenge wie das Fahren so abzustimmen"
ich hau mich weg...
in diesem Sinne... Trolls soll man nicht füttern
Volltreffer
26.03.2008, 11:50 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
.........schon ueberfordert?
ray122
27.03.2008, 10:48 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Du kannst halt leider die "physikalischen Gesetze" - auch wenn ich den Begriff in diesem simplen Zusammenhang en bisschen fehl am Platze finde - nicht hinbiegen wie du willst, damit das Gesetz eingehalten wird.
Das scheint wohl dich zu überfordern, sonst hättest jules Zitat ja verstanden...
Volltreffer
27.03.2008, 12:24 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Du weisst allenfalls rudimentaer was physikalische Gesetze sind, weisst nicht was das Anpassen der phys. Eingangsgroessen auf der Seite der Wirkung verursacht und moechtest mir hier was erklaeren?
Du erkennst ja noch nicht einmal deine eigene Ueberforderung.
corsa-ultrablau
27.03.2008, 12:44 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Tut mir leid, Volltreffer, dass ich mich nicht gleich verteidigt habe. Ich habe nun mal nicht die Zeit dafür, jederzeit und sofort zu antworten, so dass es schon mal vorkommen kann, dass die ganz großen unter uns schneller sind.
Außerdem wollte ich mit meiner Bemerkung nur auf die Realität hinweisen, die auf unseren Straßen alltäglich herrscht. Es handelte sich hierbei um eine Verallgemeinerung. Ich bin davon ausgegangen, dass dies jedermann erkennen würde.
Wenn Dir meine Bemerkungen nicht passen, dann überlies sie doch einfach. Meine erste Bemerkung war ja sowieso nicht persönlich an Dich gerichtet.
ray122
27.03.2008, 15:50 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Ne im Physik lk lernen wir sowas nicht, da zählt die klassische Physik dann gar nichts mehr... aber mit deinem HS-Abschluss bist ganz vorne mit dabei, wenns um Physik-Wissen geht, wa?
durbanZA
27.03.2008, 16:34 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
» Ne im Physik lk lernen wir sowas nicht, da zählt die klassische Physik dann gar nichts mehr... aber mit deinem HS-Abschluss bist ganz vorne mit dabei, wenns um Physik-Wissen geht, wa? «
Sind wir jetzt im Kindergarten oder was?
jules17
27.03.2008, 17:37 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
durban, das sind wir anscheinend. Lasst uns dieses Thema einfach in Ruhe lassen. Wir wissen alle, dass es nie möglich ist, mit 0m Anhalteweg stehenzubleiben (wohlbemerkt Anhalteweg, selbst wenn der Bremsweg noch so kurz WÄRE, hätten wir immer noch durchschnittlich 1 sek. Reaktionszeit) Das weiß man auch ohne Schulbildung (schonmal Fahrrad gefahren?)
Nur weil hier jemand Unruhe stiftet, müssen wir das nicht ernst nehmen. Das greift das sonst (meiner Meinung nach) gute Niveau dieses Forums an.
Wo ist eigentlich der Administrator?
ray122
27.03.2008, 19:00 Uhr
zu: Rotes Blinklicht bei Bahnübergang
Nach all den mehr oder weniger ernst gemeinten Beiträgen kannste meinen dann ruhig en bisschen ironisch angehaucht sehen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen
Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte
Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?
Links
Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren
Rechts
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Die Regel "rechts vor links"
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
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