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18.03.2008, 23:30 Uhr

Parken -Mindestabstand zu Einfahrten

Also folgendes Problem
Eine Einfahrt zu einem Getränkemarkt ( also Hofeinfahrt) :
Darf man sich rechts von der Einfahrt hinstellen
(aus der Sicht wenn praktisch auf die Einfahrt schaut)
oder muss ich einen Mindestabstand halten? Gegen über ist Parkverbot , es ist keine schmale Straße, man kann also gut rangieren.
Die Einfahrt wird nicht blockiert oder behindert , man steht lediglich dirket nach der Einfahrt.
Frage:
Gibt es gesetzlich einen Mindestabstand wie bei Kurven oder Einmündungen?
Gibt es einen Unterschied zw. Geschäfts- oder Privateinfahrt. Denn wenn man neben der Einfahrt einer Garage parkt gibt es ja auch keinen Mindestabstand....?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
28.03.2008, 18:44 Uhr

zu: Parken -Mindestabstand zu Einfahrten

§12 Straßenverkehrsordnung

(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich beim Anfahren vom Fahrbahnrand?

Blinken

Rückwärtigen Verkehr beobachten

Blick in den Rückspiegel genügt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen?

Unzureichende Bremswirkung

Defekte Schlussleuchten

Abgefahrene Reifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte

Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125

Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten

Höchstparkdauer beachten

Auf regen Fußgängerverkehr achten