Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern adidas
18.03.2008, 23:30 Uhr

Parken -Mindestabstand zu Einfahrten

Also folgendes Problem
Eine Einfahrt zu einem Getränkemarkt ( also Hofeinfahrt) :
Darf man sich rechts von der Einfahrt hinstellen
(aus der Sicht wenn praktisch auf die Einfahrt schaut)
oder muss ich einen Mindestabstand halten? Gegen über ist Parkverbot , es ist keine schmale Straße, man kann also gut rangieren.
Die Einfahrt wird nicht blockiert oder behindert , man steht lediglich dirket nach der Einfahrt.
Frage:
Gibt es gesetzlich einen Mindestabstand wie bei Kurven oder Einmündungen?
Gibt es einen Unterschied zw. Geschäfts- oder Privateinfahrt. Denn wenn man neben der Einfahrt einer Garage parkt gibt es ja auch keinen Mindestabstand....?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
28.03.2008, 18:44 Uhr

zu: Parken -Mindestabstand zu Einfahrten

§12 Straßenverkehrsordnung

(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen den so gekennzeichneten Sonderfahrstreifen benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115

Linienbusse

Pkw

Lkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

Zum rechten Fahrbahnrand schauen

Geschwindigkeit notfalls vermindern

Beschleunigen, um schneller aus dem Lichtkegel herauszukommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird