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Hütes1985
20.03.2008, 12:49 Uhr
1 Monat Fahrverbot - Wann Führerschein abgeben?
Hi Leute!
Mir ist vor 1 Woche etwas Doofes passiert. Als ich meine Eltern vom Flughafen abholen wollte, habe ich auf der Autobahn nicht richtig aufgepasst und habe die 100 km/h - Geschwindigkeitsbegrenzung zu spät gesehen. Ich bin noch zwischen 140-150 km/h gefahren, als es plötzlich blitzte.
Ich habe mich sehr geärgert, aber nun ist es passiert. Der Bußgeldrechner sagt, dass bei über 40 km/h außerorts 1 Monat Fahrverbot droht. Ich weiß nicht, wie schnell die mich letztendlich gemessen haben, aber es sieht wohl nach 3 Punkten und 1 Monat Fahrverbot aus. Ich stelle mich zumindest darauf ein.
Zu mir ansonsten: Ich wurde bisher nur 2 mal geblitzt, aber alles nur Verwarnungsgelder innerorts. Meinen Führerschein habe ich seit 5 1/2 Jahren, eine Probezeitverlängerung hatte ich auch nicht und bin aus der Probezeit raus.
Wann muss ich, falls das so eintritt, meinen Führerschein genau abgeben? Darf ich mir das aussuchen und einen für mich günstigen Zeitpunkt wählen? Wieviele Monate Zeit habe ich, um dies zu tun?
Wäre nett, wenn ihr mir sagen könntet, wie lange ich warten kann, um den Führerschein für 1 Monat abzugeben.
Danke im Voraus!
Danny
Drummer
20.03.2008, 12:56 Uhr
zu: 1 Monat Fahrverbot - Wann Führerschein abgeben?
Als Erstes mußt Du mal auf den Bußgeldbescheid warten, damit Du überhaupt erstmal weißt, was bzw. ob Dir was vorgeworfen wird. (keine schlafenden Hunde wecken und da anrufen!!!)
Und soweit ich weiß, darf man sich beim ersten Mal aussuchen, wann man die Karte auf Urlaub schickt, allerdings innerhalb einer bestimmten, festgelegten Zeit.
Frage: Flughafen Düsseldorf in Richtung Krefeld/Mönchengladbach? :-)
Georg_g
20.03.2008, 13:08 Uhr
zu: 1 Monat Fahrverbot - Wann Führerschein abgeben?
Du kannst den Beginn des Fahrverbotes innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft aussuchen.
Hütes1985
20.03.2008, 14:09 Uhr
zu: 1 Monat Fahrverbot - Wann Führerschein abgeben?
Danke für die Info mit den 4 Monaten. Heißt das, wenn bspw. am 01.04. der Bußgeldbescheid ins Haus flattert, dass ich dann bis spätestens zum 01.08. den Führerschein für einen Monat abgeben muss?
Dann würde ich den nämlich Mitte oder Ende Juli abgeben, wenn ich 2 Wochen Urlaub bekomme und in der Zeit meinen Führerschein sowieso nicht brauche, da ich zu der Zeit mit meiner Freundin in den Urlaub fliege.
Ich würde keine schlafenden Hunde wecken und irgendwo anrufen, um Gottes willen.
Es ist nur so, dass ich relativ genau weiß, dass ich zum Zeitpunkt des Blitzes kurz über 140 km/h gefahren bin. Und ich will mir keine falschen Hoffnungen machen, deshalb stelle ich mich lieber schon mal auf das Fahrverbot ein. Falls kein Bußgeldbescheid kommen sollte, dann umso besser.
Ist dir auch schonmal so etwas Ähnliches passiert @Drummer? In der Nähe vom Flughafen Düsseldorf?
Es war in meinem Fall auf der A 1 in Richtung Flughafen Münster.
Ich bin ansonsten wirklich kein Raser. Als ich in den zurückliegenden 5,5 Jahren zweimal geblitzt wurde innerhalb der Ortschaft, da war das einmal 12 km/h und einmal 15 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit.
Ein schlechtes Gewissen habe ich wegen der Sache jetzt schon, aber das ist meine eigene Schuld, deshalb muss ich da durch.
jules17
20.03.2008, 14:35 Uhr
zu: 1 Monat Fahrverbot - Wann Führerschein abgeben?
Kurz über 140 km/h. Hast du den Wert vom Tacho abgelesen? Wenn ja, dann hast du mit Sicherheit kein Fahrverbot
Hütes1985
20.03.2008, 15:55 Uhr
zu: 1 Monat Fahrverbot - Wann Führerschein abgeben?
Ja, den Wert habe ich vom Tacho abgelesen. Ich bin gerade nach einem Überholvorgang wieder eingeschert und war am Verlangsamen, als ich plötzlich das 100 km/h Schild sah (das war aber schon das zweite, denn das erste davor habe ich wohl nicht gesehen). Ich war auf jeden Fall über 140 km/h auf dem Tacho, aber nicht viel. Wenn ich mich festlegen müsste, waren es wahrscheinlich 143-145 km/h.
Die anderen Autos fuhren auch langsamer bis auf ein Audi hinter mir. Kurz nach dem ersten Blitzen folgte auch ein zweites, von daher denke ich, dass der Audi auch geblitzt wurde.
Wie sieht es denn mit der Toleranzgrenze außerorts in dem Fall aus? Wieviel Prozent könnte ich jetzt von 143-145 km/h abziehen?
Ich habe mich sehr geärgert, dass ich nicht besser aufgepasst habe. Aber es ist meine eigene Schuld.
Also ihr meint, dass ich aufgrund des Abzugs von einigen km/h wegen Toleranz eventuell unter 140 km/h rechnerisch komme?
Wenn ich das richtig sehe, wären es dann "nur" 3 Punkte und 75 Euro Bußgeld, ohne Fahrverbot. Wenn es über 140 km/h sind, dann sind es 3 Punkte und 100 Euro Bußgeld SOWIE ein Monat Fahrverbot.
Ich meine, ich werde den Brief abwarten, aber ich stelle mich auf sowas lieber langfristig ein und rechne lieber mit einem negativen Ergebnis.
durbanZA
20.03.2008, 17:29 Uhr
zu: 1 Monat Fahrverbot - Wann Führerschein abgeben?
Zunächst ist die Tachovoreilung zu berücksichtigen: Der Tacho eines PKWs übertreibt immer etwas. Darüberhinaus werden vom gemessenen Wert 3% Toleranz gewährt.
Zum Antritt des Fahrverbots: Georg hat ja schon gesagt, daß Du den Antritt des Fahrverbots innerhalb von 4 Monaten selbst wählen kannst; diese Frist beginnt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Diese tritt idR 2 Wochen nach Zugang ein, wenn kein Einspruch eingelegt wird.
mfG
Durban
Hütes1985
21.03.2008, 18:03 Uhr
zu: 1 Monat Fahrverbot - Wann Führerschein abgeben?
Danke für die Infos. Dann werde ich den Führerschein im Falle des Falls zum Ende der 4 Monate abgeben, weil es mir im Juli am besten passen wird.
Das ist natürlich echt doof, aber da muss ich mich an meine eigene Nase fassen.
Angesichts der 3 % von der du sprachst, ist die Chance ja noch nicht ganz dahin, dass ich evtl. laut deren Messgerät knapp unter 140 km/h war und so nur mit Punkten und Bußgeld davonkäme.
Oder was meint ihr dazu?
Sehe ich das richtig, dass mein Führerschein dann aber ganz weg wäre für einen Monat, sollte ich innerhalb eines Jahres nach diesem Verstoß noch einmal zu schnell fahren?
Dummkopf
26.03.2008, 20:01 Uhr
zu: 1 Monat Fahrverbot - Wann Führerschein abgeben?
Ich muss meinen Führerschein jetzt auch abgeben.Im Bußgeldbescheid steht dass ich ihn bei der KreisBehörde abgeben muss.Problem ist dass ich etwas weiter weg im anderen Kreis wohne.Kann ich ihn nicht in meinem Kreis abgeben?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen
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Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen
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