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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HackBot
29.03.2008, 14:33 Uhr

Unfall in der Probezeit

Also mein Kumpel hat am 20.03.2008 ein Unfall gebaut!!
Er hat den Führerschein seit 10. 2007 also noch Probezeit
Folgendes ist passiert: Er ist mit seinem Wagen bei Nässe über Blausteinpflaster (das ist wie Kopfsteinpflaster) gefahren und sein Heck ist ausgebrochen (Heckantrieb besonders schlecht bei Nässe) und hat dabei ein stehendes Auto gerammt. Daraufhin hat er die Polizei gerufen die hat den Unfall aufgenommen und gesagt er muss zum Aufbauseminar. Der Polizist meinte das er schneller als 30 gefahren sei. Mein Kumpel sagt aber er sei 30 gefahren und er hat auch seine Freundin als Zeugin!!!

Meine Frage muss er zum Seminar???

oder was bekommt er noch???

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29.03.2008, 14:40 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit

Der Vorwurf wird vermutlich lauten:

"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."

75 Euro, plus Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte

Gegen den Vorwurf kann sich dein Kumpel auch kaum wehren, weil der Unfall an sich als Beweis dafür gilt, dass er seine Geschwindigkeit nicht den Bedingungen angepasst war.

Folglich Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Links

Rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch bestimmte Medikamente

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Durch Übermüdung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen