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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bodoarnold
29.03.2008, 23:59 Uhr

Schilderfolge Parken mit Parkschein -> eingeschränktes Halte

Habe heute am Samstag nach einer Folge von "Parken mit Parkschein" und "eingeschränktes Halteverbot Mo bis Fr" auf hinter dem letzten Schild geparkt ohne Parkschein und ein Knöllchen kassiert. Gilt das "Parken mit Parkschein" auch nach nach dem Schild "eingeschränktes Halteverbot Mo bis Fr" am Samstag?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
30.03.2008, 07:53 Uhr

Ja, das gilt

Hallo,

ja, sofern das Parken mit Parkschein nicht aufgehoben wird, gilt es auch außerhalb der Gültigkeitszeit des eingeschränkten Halteverbots.

Gruss

MrMurphy

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen halten

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte

Was soll man beim Tanken beachten?

Möglichst randvoll tanken

Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat

Keine Kraftstoffdämpfe einatmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?

Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen