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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern perlei
05.04.2008, 19:34 Uhr

Probezeit

Hallo,
ein Bekannter hat eine Einladung zu einem Aufbauseminar bekommen und ein Bußgeld von 350€. Er hat den Führerschein der Klasse A1 mit 16 Jahren gemacht und wurde jetzt mit 19 Jahren mit dem Auto geblitzt. Stimmt es das die Probezeit mit dem Erwerbe des Führerscheins der Klasse B wieder anfängt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.04.2008, 19:41 Uhr

zu: Probezeit

Nein, das stimmt nicht. Entweder hat die Behörde einen Fehler gemacht oder dein Bekannter hatte nicht die Klasse A1, sondern die Klasse M, bei der es keine Probezeit gibt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B

Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren

Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen