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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Feli
21.04.2008, 14:48 Uhr

Prüfung auf Automatik Wagen...

Hallo!

Ich habe grade gehört das es möglich ist die Prüfung auf einem Automatik Wagen zu machen ohne das man die Einschränkung hat nur Automatik fahren zu dürfen.

Folgendes sagen die §

Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in § 17 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Abs. 6:

*blabla* Die Beschränkung ist auf Antrag aufzuheben, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren Führung eines mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse befähigt ist." *blabla*


Kann mir jemand genaueres sagen?

Extra Prüfung?
Nachgewiesenen Fahrstunden auf Schaltung?

Wie stellt man den Antrag und wie weist man es nach?


Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
21.04.2008, 16:11 Uhr

zu: Prüfung auf Automatik Wagen...

Es kommt einzig und allein auf die Prüfung an.
Früher war es mal so, dass man mit ausreichend "Schaltfahrstunden" dann trotzdem ohne spätere Einschränkungen die Prüfung auf Automatik machen durfte.

Heute kommt es aber darauf an, ob Prüfung Automatik oder Schaltgetriebe.

Wie man den Antrag stellt, weiß ich nicht. Frag doch mal bei einer Fahrschule (die du wahrscheinlich sowieso brauchen wirst für die praktische Prüfung)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
21.04.2008, 19:16 Uhr

zu: Prüfung auf Automatik Wagen...

Erstmal vorweg: es heißt immer noch Automatikwagen, nicht "Automatik Wagen", das ist eine sch*** Angewohnheit. ;-)

Was nützt so eine Prüfung? Der Prüfer wird genauer auf andere Dinge achten und diese strenger bewerten, wenn er weiß, Du darfst danach auch einen handgeschalteten Wagen fahren. Schalten macht doch Spaß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.04.2008, 19:57 Uhr

zu: Prüfung auf Automatik Wagen...

Na ja, es steht doch so genau in der Norm. Im Umkehrschluss heißt das: Man darf nur Schaltwagen fahren, wenn man eine Prüfung auf einem Schaltwagen ablegt.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
21.04.2008, 21:06 Uhr

zu: Prüfung auf Automatik Wagen...

heisst folgendes;
wenn du die erste prüfung auf automatik abgelegt hast, darfst du nur automatik fahren. wenn du dann schaltwagen fahren willst, musst du wieder in die fahrschule, stunden machen und kannst dann zur prüfung mit einem schaltwagen gehen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

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