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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaeferspezialist
24.04.2008, 10:51 Uhr

Umschreibung ausl. FS

Hallo,
im Bereich Umschreibung von ausländischen FS aus Drittländern bin ich da auf was gestoßen.

Vorgeschichte: Ich besitze die Klassen B und CE, (seit 20 bzw. 12 Jahren schon) aber noch nichts im Bereich Klasse A. Allerdings habe ich bereits einen indischen Führerschein, der mich zum Fahren von Motorrädern berechtigt. Jetzt ist klar, das ich in Deutschland die theoretische und praktische Prüfung machen muß, sobald wir nächstes Jahr unseren Wohnsitz nach Deutschland ändern.

Die Formulierung war "Ausnahmen gibt es da nur für Diplomaten". Nun bin ich ein deutscher Diplomat im Ausland. Was für Ausnahmen gelten denn da?

Gruss aus Indien
Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.04.2008, 11:13 Uhr

zu: Umschreibung ausl. FS

die formulierung stimmt so nicht.

der passus im §30 (5) bezieht sich auf ausländische "diplomaten" im inland.
für dich gibt es keine ausnahmeregelungen, prüfung in theo und praxis sind vorgeschrieben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaeferspezialist
24.04.2008, 16:38 Uhr

zu: Umschreibung ausl. FS

Aha, dacht ichs mir doch. Naja, dann müssen wir halt die Prüfung in Theorie und Praxis machen. Haben ja noch über ein Jahr Zeit, uns mit den technischen Rafinessen eines Schaltmopeds auseinanderzusetzen.

Trotzdem Danke für die Beantwortung!

Gruss
Stefan

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Dem Fahrzeug Platz machen

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen