Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tanke
05.05.2008, 15:37 Uhr

mit 1b Führerschein 125 cmm fahren?

bin grade von der polizei rausgezogen worden. ich fahre ein 125ccm roller mit einem 1b führerschein, weil ich dachte, dass das im rahmen der harmonisierung erlaubt ist. auch die umschreibung auf den neuen führerschein und damit A1 läuft grade. die polizei meinte dennoch, dass ich eine anzeige bekomme. bin nun etwas verwirrt!?
den 1b habe ich übrigens seit 20.08.92.

weiß jemand rat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tanke
05.05.2008, 22:09 Uhr

zu: mit 1b Führerschein 125 cmm fahren?

danke erstmal!

=)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.05.2008, 22:33 Uhr

zu: mit 1b Führerschein 125 cmm fahren?

@ Peg: Wie kamst du denn bei deinem ersten Beitrag zu der Schlussfolgerung, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt? In dem von dir zitierten Text heißt es ja schließlich völlig korrekt:

»"Für Besitzer eines Führerscheins der Klasse 1b, früher beschränkt auf 80 ccm Hubraum und maximal 80 km/h, gilt ebenfalls die neue Regelung. Daran hat sich auch mit dem neuen EU-Führerschein nichts wesentliches geändert."«

@tanke: Vorausgesetzt, dass der Roller, mit dem du angehalten wurdest, tatsächlich ein Leichtkraftrad ist (max. 11 kW, max. 125 cm³), hast du nichts zu befürchten. Du darfst auch mit dem alten 1b alle heutigen Leichtkrafträder fahren. Eine Umstellung des Führerscheins ist hierfür nicht nötig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.05.2008, 23:32 Uhr

zu: mit 1b Führerschein 125 cmm fahren?

das waren nur die nachwirkungen vom geburtstag.
nochmal herzlichen glückwunsch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
06.05.2008, 15:43 Uhr

zu: mit 1b Führerschein 125 cmm fahren?

Oh, ich hab´s auch versäumt:
auch von mir nachträglich alles Gute, liebe Peg!

liebe Grüße
Lillie

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B

Kreuzung zügig überqueren

Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen