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der_guenny
06.05.2008, 11:27 Uhr
Beim Ausweichen Rotblitzer erwischt
Hallo Ihr,
Erstmal ein Dickes Lob an diese Informationreiche Seite!
Habe jetzt auch ein Problem was ich einstellen möchte, vieleicht hilft es ja auch dem ein oder anderem, wer weis...
Ich wollte im Februar bei einer mir bekannten Rotblitzerampel(mit dem Auto eines Freundes) nach links abbiegen. Das Problem war ich habe im Augenwinkel von der Straßenbahnhaltestelle etwas schnell auf die Straße zukommen sehen. Bin nach nem schulterblick nach rechts ausgewischen und trotzdem links abgebogen. Da die geradeaus Spur früher Rot wird, habe denn mit den rechten Rädern den Auslöser für den Blitzer getroffen. Habe der Polizei geschreiben, das ich zur Tatzeit der Fahren war die Tat aber nicht zugebe.
Das blöde ist, die bußgeldstelle will 93,50€ haben und gibt mir 3 Punkte.
Was kann ich am bestesten dagegen machen?
Danke für eure Antworten mühe!
jules17
06.05.2008, 12:44 Uhr
zu: Beim Ausweichen Rotblitzer erwischt
Du warst also auf der Gerade-aus-Spur und bist von dieser links abgebogen?
Linksabbieger-Ampel war grün und Geradeaus-Ampel rot?
Ist leider auch ein Rotlichtverstoß.
Crashkid
06.05.2008, 15:05 Uhr
zu: Beim Ausweichen Rotblitzer erwischt
Auf Drogen Kahleberger? =P
Uneidliche Falschaussage? Der TE ist kein zeuge, sondern Beschuldigter. Also muss er sich auch nicht selbst belasten!
der_guenny
06.05.2008, 17:01 Uhr
zu: Beim Ausweichen Rotblitzer erwischt
es waren 2 gerade aus spuren und eine linksabbiegerspur
durbanZA
06.05.2008, 21:27 Uhr
zu: Beim Ausweichen Rotblitzer erwischt
Der TE ist Betroffener im Ordnungswidrigkeitenverfahren, da darf er Lügen, dass sich die Balken biegen, niemand muss sich selbst in die Pfanne hauen.
Mit dem Zugeben der Fahreigenschaft ist das Kind an sich schon in den Brunnen gefallen.
Wenn Du von der (durch Rotlicht gesperrte) Geradeausspur links abgebogen bist, hast Du einen Rotlichtverstoß begangen.
Bist Du noch in der Probezeit?
mfG
Durban
der_guenny
07.05.2008, 12:14 Uhr
zu: Beim Ausweichen Rotblitzer erwischt
nein, zum glück nicht.
wenn ich aber jemanden umgefahren hätte, wäre das schlimmer gewesen. Also habe bin ich sicherheitshalber ausgewischen.
Sehen Polizisten soetwas nicht?
Ein freund meinte zu mir, ich soll zum anwalt gehen. Der hätte nen Text formuliert. da ich aber keine Rechtschutz habe wird das sicher noch teurer...
Crashkid
07.05.2008, 14:52 Uhr
zu: Beim Ausweichen Rotblitzer erwischt
Es sagt ja niemand, dass du nicht ausweichen solltest. Aber du hättest dann von der Spur nicht einfach links abbiegen dürfen. Da wird dir der Anwalt vermutlich nicht viel nützen. Es wird lediglich teurer für dich.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?
Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist
Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen
Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte
Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?
Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen
Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält
Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte
An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?
An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang
Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang
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