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simson311
10.05.2008, 21:46 Uhr
3 Punkte nach Unfall!!! Strafe ungerecht???
Hallo ich hatte im Februar einen Unfall ich fuhr um eine kurve und kam ins schhleudern bei glatteis,trotz vorsichtigem fahren von der straße und rammte die leitplanke danach fuhr mir noch einer drauf.
Der Tatbestand heißt: Fahren mit nicht angepaßter Geschwindigkeit an die örtlichen Begebenheiten.
nun soll ich 75 euro zahlen und kriege 3punkte und das in der probezeit...
finde die strafe zu hart?!?!
was meint ihr,lässt sich da noch was machen?
lg lucas
Drummer
11.05.2008, 08:43 Uhr
zu: 3 Punkte nach Unfall!!! Strafe ungerecht???
Also ich finde, Du solltest froh sein, daß nicht mehr passiert ist!
75 Euro sind im Europavergleich lächerlich und die 3 Punkte sind in zwei Jahren weg, wenn Du Dir nicht noch mehr zu Schulden kommen läßt!
Der Schaden an Deinem Auto müßte von Deinem Unfallgegner beglichen werden und
lernen kann man daraus auch noch, für den nächsten Winter!
Was will man mehr?
durbanZA
11.05.2008, 20:43 Uhr
zu: 3 Punkte nach Unfall!!! Strafe ungerecht???
Die Strafe entspricht dem Regelsatz des Bußgeldkataloges.
Auch der Tatbestandsvorwurf scheint mir hier zutreffend, denn der umfasst auch die "nicht den Wetterverhältnissen angepasste Geschwindigkeit".
Tut mir leid für Dich, aber das sieht ungünstig aus.
mfG
Durban :)
simson311
12.05.2008, 15:52 Uhr
zu: 3 Punkte nach Unfall!!! Strafe ungerecht???
najut lässt sich wohl nichts machen hätte ich das gewusst hätte ich keine polizei geholt...
josi.sgh
03.04.2009, 19:25 Uhr
zu: 3 Punkte nach Unfall!!! Strafe ungerecht???
bekommt man da keine probezeitverlängerung und ein aufbauseminar????mir ist das nämlich auch passiert...(blitzeis unfall) ohne personenschaden
wäre nett wenn ihr antwortet...
LG Josi
phsyco
03.04.2009, 20:07 Uhr
zu: 3 Punkte nach Unfall!!! Strafe ungerecht???
kurze antwort: ja
durbanZA
04.04.2009, 01:40 Uhr
zu: 3 Punkte nach Unfall!!! Strafe ungerecht???
deutliche Antwort: Die Probezeit wird verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.
Inzwischen beträgt der Regelsatz für diesen Tatbestand übrigens 100 Euro.
@phsyco: Ist nicht böse gemeint, ich wollte nur Missverständnissen vorbeugen.
mfG
Durban
josi.sgh
04.04.2009, 16:08 Uhr
weitere frage . . .
erstmal danke für die kommentare.ich habe gestern post von der bußgeldstelle bekommen -> 90 € und 3 punkte. da stand nix von probezeitverlängerung oder seminar. bekomme ich da nochmal extra post? wie läuft das ab?
Liebe Grüße Josi
jules17
04.04.2009, 18:36 Uhr
zu: 3 Punkte nach Unfall!!! Strafe ungerecht???
yup, da bekommst du nochmal extra post. Die kann aber sogar Monate auf sich warten lassen.
ironwill25
23.04.2009, 14:13 Uhr
Punkte nach Unfall!!! Strafe ungerecht???
Hallo
@Simson311
Zitat: najut lässt sich wohl nichts machen hätte ich das gewusst hätte ich keine polizei geholt...
Was meinst du was passiert wäre, wenn du die Polizei nicht geholt hättest?!
Du hast einen Fremdschaden (Leitplanke)verursacht! Die Folge wäre demnach: Unfallflucht nach VU.
Unabhängig hiervon: angenommen dein VU-Gegner hätte einen gewiften Anwalt (Rechtsverdreher), der erkannt hätte, das du die Leitplanke beschädigt hast, könnte er dich auch noch anzeigen wegen "Fahrerflucht"
Also, immer zweimal drüber nachdenken was man macht!
Ne Nachschulung und Geldstrafe is günstiger als das was hätte kommen können.!
Mfg, ironwill25
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten?
Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden
Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden
Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte
Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?
Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat
Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat
Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte
Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?
Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss
Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist
Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss
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