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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Litzi
23.05.2008, 20:33 Uhr

Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

Hallo ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall ich habe einem Radfahrer die Vorfahrt genommen und habe ihn damit umgestoßen
Dem Mann ist zu Glück nichts passiert nur das Fahrrad war leicht beschädigt und die Hose war defekt.Die Polizei hat alles aufgenommen.Heute bekamm ich einen Brief mit 85 Euro Geldstrafe und 3 Punkte in Flensburg
Da ich noch in der Probezeit bin weis ich nicht ob ich deswegen meinen Führerschein abgeben muss
Könnt ihr mir da weiter helfen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kathi_2310
23.05.2008, 21:39 Uhr

zu: Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

hey,
ne freundin von mir hatte eine fast gleiches problem. sie musste ein aifbauseminar machen und hat 2 jahre probezeit aufgebrummt bekommen. ich bin mir aber nicht 100%ig sicher. schreibe doch einfach mal einem anwalt für verkehrsrecht, der kann dir bestimmt weiterhelfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.05.2008, 00:11 Uhr

zu: Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

Bei dem Verstoß handelte es sich um einen A- Verstoß. Daher wird in absehbarer Zeit ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um 2 Jahre verlängert werden.

Sollte das Aufbausemianr nicht fristgerecht besucht werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen, sonst nicht.
Beim dritten A-Verstoß in der Probezeit ist die Fleppe weg.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?

Durch volles Ausfahren der Gänge

Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen

Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Entgegenkommende Radfahrer