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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alela
02.06.2008, 18:14 Uhr

Probezeitverlängerung?

Probezeitverlängerung?

Mir ist wegen einem Unfall die Probezeit um 2 weitere Jahre verlängert worden.
Wenn ich einen 3. Verstoß habe in der verlängerten Probezeit, wird dann ab dem 3. Verstoß die Probezeit bis zum Enzug der Fahrerlaubnis diese Zeit hinten angehängt? Ich weiß zwar daß die Entzugszeit hinten angehängt wird, also die 3 Monate, aber ob es ab dem Verstoß zählt weiß ich nicht. Für eine kompetente Antwort wäre ich dankbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.06.2008, 20:49 Uhr

zu: Probezeitverlängerung?

"Hinten angehängt" ist vielleicht etwas zu kompliziert ausgedrückt.
Es ist lediglich so, dass Die Probezeit während des Entzuges ruht, davor und danach läuft sich ganz normal.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

An unübersichtlichen Straßenstellen

Wenn Busse auf einer Busspur fahren

An Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden