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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alela
02.06.2008, 18:14 Uhr

Probezeitverlängerung?

Probezeitverlängerung?

Mir ist wegen einem Unfall die Probezeit um 2 weitere Jahre verlängert worden.
Wenn ich einen 3. Verstoß habe in der verlängerten Probezeit, wird dann ab dem 3. Verstoß die Probezeit bis zum Enzug der Fahrerlaubnis diese Zeit hinten angehängt? Ich weiß zwar daß die Entzugszeit hinten angehängt wird, also die 3 Monate, aber ob es ab dem Verstoß zählt weiß ich nicht. Für eine kompetente Antwort wäre ich dankbar.

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02.06.2008, 20:49 Uhr

zu: Probezeitverlängerung?

"Hinten angehängt" ist vielleicht etwas zu kompliziert ausgedrückt.
Es ist lediglich so, dass Die Probezeit während des Entzuges ruht, davor und danach läuft sich ganz normal.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer länger als drei Minuten hält

Wer sein Fahrzeug verlässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt