Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dummy5
05.06.2008, 21:18 Uhr

LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

Hallo,

eine innerörtliche Straße hat links Wohngebiet und rechts Mischgebiet. Rechts ist eine (leicht aufgepflasterte) PArkbucht, die ca. 60m lang ist und ca. 8 eingezeichnete Parkplätze (hintereinander) hat. DIe Parkbucht ist ca. 2m breit, also gerade breit genug für einen PKW.
Dort parkt nun regelmäßig über Nacht oder Wochenende ein 7,5t LKW, der in der Länge zwei Parkplätze beansprucht und so breit ist, dass die linken Räder immer auf der Fahrbahn stehen.
Frage: darf der zwischen Wohn- und Mischgebiet überhaupt parken? Wenn ja, darf er in der Parkbucht parken, für die er zu groß ist?
Gruß,
Dummy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
06.06.2008, 00:43 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

In reinen Wohngebieten darf er nicht parken!
Da wo Parkplätze eingezeichnet sind darf man innerhalb der Markeirungen parken!

Also: Nein!

P.S.: Mischgebiet ist Wohngebiet

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dummy5
26.06.2008, 22:03 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

Aber darf er mit zwei Rädern auf der Straße stehen, wenn er zu breit ist für die Parkbucht? Ist das nicht eine implizite Breitenbegrenzung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.06.2008, 00:15 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

ja, solange eine durchfahrtsbreite von 3 m verbleibt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil der Bremsweg länger wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen