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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Verleihnix
06.06.2008, 15:02 Uhr

Be- und Entladen in einer Anliegerstraße

Hallo,
wir benutzen eine Anliegerstraße zum Be- und Entladen mit einem Kfz plus Anhänger, da wir von dieser Straße einen Zugang zu unserem Garten haben. Die Straße ist 3 Meter breit und wird als Zufahrt zum hinteren Grundstück von unserem Nachbarn genutzt. Zuletzt haben wir unseren Anhänger mit Brennholz abgeladen, der Hänger war beim Entladen am Zugfahrzeug angekoppelt, das Zugfahrzeug war nicht abgesperrt. Der Nachbar hat uns bei der Polizei wegen parken in der Anliegerstraße angezeigt. Es gibt keine Parkverbotsschilder in dieser Straße. Der Entladevorgang hat ca. eine Stunde gedauert, wärend dieser Zeit wollte der Nachbar nicht auf sein Grundstück, es war zu dieser Zeit auch immer jemand in der Nähe um das Fahrzeug mit Anhänger wegzufahren.
Wie lange darf ich dort stehen zum Ent- bzw. Beladen, muß ich die Stelle absichern z.B. mit Pylonen oder Warnblinkanlage ? Die Polizei selbst scheint auch unschlüssig zu sein, sie verweist auf die StVo. Wo finde ich genaueres?

Auf eine baldige Antwort.

Jürgen Gebhardt

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06.06.2008, 15:27 Uhr

zu: Be- und Entladen in einer Anliegerstraße

Im §12 StVo steht aber nichts von Ent- oder Beladen von Fahrzeugen. Die Straße wird nur von uns und von 2 weiteren genutzt. Es handelt sich auch um eine öffentliche Straße und keine Privatstraße.

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06.06.2008, 17:50 Uhr

zu: Be- und Entladen in einer Anliegerstraße

»... hat uns bei der Polizei wegen parken in der Anliegerstraße angezeigt.«

Parken in einer Anliegerstraße ist ja nicht verboten. Und in die Straße einfahren durftet ihr auch, weil ihr ja von dort einen Zugang zum Grundstück habt und somit Anlieger seid.

Das Verbot ergibt sich also tatsächlich aus § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO: "Das Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen."

Falls du also ein Schreiben wegen eines Verwarnungsgeldes bekommst, solltest du darauf achten, dass der Tatbestand darin korrekt bezeichnet ist, anderenfalls kannst du dagegen (bzw. gegen den Bußgeldbescheid) Einspruch einlegen.

Hat dein Nachbar an der Einfahrt zu seinem Grundstück einen Zaun, ein Tor oder ähnliches? Dann wird er ja beim Einfahren sicherlich kurz halten müssen, um das Tor zu öffnen. Damit bietet sich eine schöne Möglichkeit, dem Nachbarn es mit gleicher Münze heimzuzahlen, weil ja auf schmalen Straßen nicht nur das Parken, sondern schon das Halten verboten ist. Letzten Endes wird das vermutlich auf einen Nachbarschaftskrieg hinauslaufen ...

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