Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern slim
18.06.2008, 13:32 Uhr

Auffahrtunf., "fahrläss. Körperverl." Wie reagieren? Betrug?

Hallo liebe Forum-Gemeinde,

ich bin zwar dumme Nuss und auch noch blond dazu ;)
habe meinen Führerschein auch sehr spät gemacht...
aber ich fahre relativ umsichtig und vorsichtig bereits seit vier Jahren ohne ein einziges Kratzer irgendwo zu hinterlassen (mein Freund kann es bestätigen)...

Nun weiß ich gar nicht, was ich so letzten Mittwoch hatte, es tut mir auch alles leid, was und dass es passiert ist. Ich war nur ehrlich nur wegen einer Nichtigkeit völlig abgenervt. Bin aber trotzdem gefahren, was ich heute sehr bereue. Mir geht es auch nicht ums Geld, was ich sowieso nie hatte, sondern, es hätte kommen können, dass es anderen Menschen was zustoßen hätte können.

Auf jeden Fall war ich in der 70 km/h ausgeschilderten Straße innerorts (Industriegebiet) hinter zwei "Schnecken" gefahren. Sie fuhren vielleicht mit 50 bis 60 und mein Tacho zeigte so etwa um 63 km/h an...
Nur eine Sekunde nicht aufgepasst und da saß unser alter Opel im Ar*** vom schicken schwarzen Audi cabrio.
Ärgerlich, aber offensichtlich meine Schuld. Abstand nicht eingehalten.
1) Ich -- absoluter black-out. Außer an die Bremslichter des Vordermannes und dass ich voll bremsen musste, kann ich mich an nichts mehr erinnern. Er sagte nur, dass sein Vordermann wegen einer Oma mit dem Fahrrad bremsen musste. Die beiden habe ich nicht (mehr) gesehen.
2) Wir beide setzten die Autos auf die Straßenseite.
Ausgestiegen. Small-Talk:
-- Ist dir was passiert?
-- Nein, alles klar. Danke. Und ist mit dir auch alles in Ordnung?
-- Ja. Alles o.k.
...
Weder ich noch er haben Zeugen...
3) Der junge Hüpfer aus dem geschädigten Auto rief die Polizei.
4) Als die Polizei ankam, habe ich sofort meine Schuld zugegeben, weil alles offensichtlich drauf hindeutete...Es wurden von der Polizei Fotos von den Fahrzeugen und dem Unfallort gemacht...Die Polizisten fühlten alles aus; haben besonders mich aufgeklärt, was als nächstes zu tun wäre.
Und das ganze als Ordnungswidrigkeit -- infolge bekam ich ein 35,- € Knöllchen -- aufgenommen und gesagt, aus polizeilichen Sicht wäre alles getan.
- Wäre alles schön und gut, aber -
5) ... plötzlich sagt der "Unfallbeschädigte":
-- Ich wollte es von vorne rein nicht sagen, damit auf die Frau nicht noch mehr schlimmes zukommt, aber ich habe da Nackenschmerzen. Wie sieht es denn versicherungstechnisch aus?
Der Polizist:
-- Das ändert aber unter diesen Umständen die ganze Sache...
Und der:
-- Ach, das tut mir aber jetzt leid. Ich wusste das nicht... Ich wusste das nicht...
etc. ...
6) Noch halbe Stunde Papiere ausfüllen.
7) Vom Polizisten wurde ich dann hingewiesen, dass ich nun alles von mir gesagte wiederholen kann oder nichts sagen, weil es nun anderer / neuer Fall wäre. Ich bevorzugte nun nichts auszusagen... Denn es wurde förmlich ein zweiter Schock für mich,..

Nun die Fragen:
1) Jetzt vorgestern bekam ich den Brief von der Polizei wegen "fahrlässigen Körperverletzung".
Den schickte ich (ich doof) am gleichen Tag wieder zurück: Nur Angaben zu meiner Person gemacht und die einzige Stelle angekreuzt, dass ich bereit bin Geldbuße zu bezahlen, damit das Verfahren eingestellt wird.
War das schlimm? Sonst habe ich nichts zum Unfall selbst geschrieben. Sollte ich (fiel mir später ein) auch ankreuzen, dass ich nicht aussagen möchte?
Den Anwalt und eine RV habe ich nicht.

2) Weil man in dem Menschen solche rasche Wendungen (wie oben beschrieben) beobachten kann, befürchte ich einen Versicherungsbetrug. An seinem Auto ist scheinbar nur die Stoßstange ab... Meins hat vorne viel mehr Schaden. Alles natürlich auf den ersten Blick gesehen.
Was kann auf mich im besten / schlimmsten Fall zukommen? Wie soll ich reagieren?
Bis jetzt bleibt mir ja nichts weiteres als abzuwarten, wie mein Freund sagt.

Ist ja alles doof. Aber halt passiert. Und ich möchte nicht überrascht werden. Vielleicht hat jemand für mich paar Antworten und Tipps?



Danke an alle voraus
und sorry für eine soooo lange Geschichte, falls jemand dabei eingeschlafen ist.

Grüße
Selina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern slim
18.06.2008, 13:35 Uhr

zu: Auffahrtunf., "fahrläss. Körperverl." Wie reagieren? Betrug?

tut mir leid...
war nervös, sollte eigentlich in den Forum " Bußgeld, Punkte, Probezeit"...
Kann ich es noch ändern?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
18.06.2008, 13:55 Uhr

zu: Auffahrtunf., "fahrläss. Körperverl." Wie reagieren? Betrug?

Hallo Selina,

das, was dir da passiert ist, ist sicherlich ärgerlich. Wahrscheinlich wirds auch ne Stange Geld Kosten. Aber das Wichtigste ist doch: Es ist relativ wenig passiert und du hast etwas sehr wichtiges daraus gelernt.

Häufig ist es so, dass das Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt wird. Kann man sich aber natürlich nicht drauf verlassen.

Ich würde deinem Unfallgegner nicht unbedingt unterstellen, dass er betrügen will.
Wenn dir einer hinten reinrauscht, dann bist du zunächst erschrocken. Da merkst du Schmerzen nicht unbedingt sofort.
Und gerade auch beim Schleudertrauma (was ich bei ihm vermuten würde wegen der Nackenschmerzen) merkst du es unter Umständen nicht sofort.

Schleudertraumata sind - ohne Frage - bei Auffahrunfällen gern "genommen", um ein wenig Schmerzensgeld herauszuholen. Aber wenns dich tatsächlich erwischt, ist so ein Schleudertrauma unter Umständen echt fies.
(Bei mir hats damals über 3 Monate gedauert, bis die permanenten Kopfschmerzen wegwaren)

Hast du dich bei deinem Unfallgegner eigentlich mal nach seinem Befinden erkundigt?

steffi (40)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern slim
18.06.2008, 14:11 Uhr

zu: Auffahrtunf., "fahrläss. Körperverl." Wie reagieren? Bet

Hallo Steffi,

danke für deine Antwort.

Ich wollte niemand etwas unterstellen. Um Gottes willen. Ich bin nur ziemlich verunsichert. Und das ist mein erster Unfall überhaupt.

Ob es u.U. so schlimme Folgen haben kann, wenn ich fast auf 15 bis 20 km/h abgebremst hatte, bevor es zum Zusammenstoß kam?

Ehrlich gesagt wollte ich ihn schon anrufen. Aber dann ließ es sein, da ich auch schon bei kleineren Sachen im Gespräch sehr schnell nervös werde, kann nicht mehr klar denken und fange an zu stottern. Obwohl da nichts dahinter steckt. Ich werde deswegen seit der Schule immer verspottet...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
18.06.2008, 16:16 Uhr

zu: Auffahrtunf., "fahrläss. Körperverl." Wie reagieren? Betrug?

Lies hierzu mal den Beitrag "Was kann das sein???" von Meri . Ihr Hintermann hatte auch nicht viel mehr drauf.

Ruf ihn an. Und selbst, wenn du ins Stottern kommst, wird er merken, dass du's gut meinst. Nicht, dass das an Strafmaß oder Kosten etwas ändert, aber es ist einfach ein netter Zug.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern slim
18.06.2008, 17:03 Uhr

zu: Auffahrtunf., "fahrläss. Körperverl." Wie reagieren?

Ich war doch noch so muttig und hatte ihn um halbdrei bei der Arbeit noch angerufen.
Daraus wurde aber nichts, ich habe bis vor eben noch geheult...

Trotzt, dass ich mich höfflich vorstellte und überhaupt das ganze Gespräch sehr höfflich verlief
Der konnte mich wahrscheinlich nicht anbrullen, wiel er eben auf dre Arbeit ist.
Aber seine Wortwahl dabei auchh alles so ruhig, dass ich die ganze Zeit inne halten musste.

Im Endeffekt stehe ich in seinen Augen so dar, als ob ich ihn drum betteln wollte... und der aber "seine Meinung bez. Unfall nicht mehr ändern wird"...

Der spürte möglich meine Unsicherheit und hatte noch drauf gelegt...

ich habe nur erwidert, ich wollte nur wirklich wissen um seine Gesundheit und mehr nicht und habe dann direk t aufgelegt.

Aber alles doch noch so plitisch korrekt... Trotzdem versteh ich seine Auregung nicht, es ist vor ca. 2 Std. die ganze Woche schon um...

ach, ist mir jetzt auch egal.
Tief einatmen und ausatmen. alles wird gut

Könnt ihr mir vielleicht nur noch mehr zu meinen Fragen 1 und 2 was beitragen?..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
19.06.2008, 10:41 Uhr

zu: Auffahrtunf., "fahrläss. Körperverl." Wie reagieren? Betrug?

Hallo Selina,

das ist echt schade, wie das Gespräch abgelaufen ist. Am besten, du versuchst es einfach abzuhaken.
Du wolltest dich aus Mitgefühl nach seinem Befinden erkundigen, er hats in den falschen Hals gekriegt. So ticken Menschen leider manchmal.

Warum der so reagiert? Vielleicht hat ihm jemand gesagt, dass Nachfragen gern gemacht wird, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Vielleicht hat er Schmerzen seit dem Unfall und kann nicht so leicht verzeihen. Vielleicht ist er nachtragend. Vielleicht hats ihm nicht gepasst, im Büro gestört zu werden.

Aber was auch immer: Du hast im Telefonat alles richtig gemacht, du hast dir nichts vorzuwerfen. Also, locker machen. (was leichter gesagt ist als getan.)

Zu deinen Fragen:
1.) Du hast nichts falsches geantwortet, also was soll falsch sein? Gut, möglicherweise hätte es cleverere Lösungen gegeben, aber du hast diesen Weg gewählt. Du hast es so entschieden, jetzt steh einfach dazu und hinterfrage es nicht ständig. Ändern kannst du doch eh nix mehr.

2.) Auch das Thema musst du abhaken. Selbst wenn es Betrug wäre: willst du jetzt Detektive beauftragen, ihn beschatten lassen, etc.? Sollte der Unfallgegner tatsächlich betrügen, hast du einfach Pech.
Wobei sich hier die Frage stellt: Was hat er davon? In Deutschland gibts für ein leichtes Schleudertrauma mit 8 Tagen Arbeitsunfähigkeit gerade mal 250 Euro. Also reich wird er damit nicht.

Selina, denk noch mal nach, was du aus dem Vorfall gelernt hast, und dann LASS ES LOS UND SCHAU NACH VORNE.

steffi (40)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B

Der gelbe Pkw muss die Kreuzung räumen

Ich muss mich auf die Weiterfahrt vorbereiten

Ich darf schon jetzt abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119

Pkw

Motorräder

Fahrräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?

Trinken auf "nüchternen" Magen

"Sturztrunk"

Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel