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29.06.2008, 21:01 Uhr

Roller Höherlegung

Hallo

Mich haben die Grüne gestern angehalten mit einem Roller.Ich habe Auto- und Motorradführerschen. Der Grüne hat dann gesagt das die Höherlegung nicht erlaubt ist und es gibt eine Anzeige und 50 € Strafe.
Jetzt ist meine Frage weil ich ja noch in der probzeit bin ob die mir die velängern oder ob ich ein Aufbauseminar machen muss.

Danke schon mal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.06.2008, 12:23 Uhr

zu: Roller Höherlegung

beides; aufbauseminar + pz-verlängerung da durch das höherlegen die betriebserlaubnis erloschen ist

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
01.07.2008, 11:45 Uhr

zu: Roller Höherlegung

wie hast du den roller höher gelegt? grössere reifen oder die federn.
bei den reifen würde ich mal nach einer ABE schauen. kenne viele die grössere reifen aufziehen wg. der fahrstabilität. d

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie wirkt sich eine wesentliche Unterschreitung des empfohlenen Reifendrucks aus?

Der Reifenabrieb nimmt zu

Der Kraftstoffverbrauch nimmt zu

Der Schadstoffausstoß nimmt ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen