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29.06.2008, 21:01 Uhr

Roller Höherlegung

Hallo

Mich haben die Grüne gestern angehalten mit einem Roller.Ich habe Auto- und Motorradführerschen. Der Grüne hat dann gesagt das die Höherlegung nicht erlaubt ist und es gibt eine Anzeige und 50 € Strafe.
Jetzt ist meine Frage weil ich ja noch in der probzeit bin ob die mir die velängern oder ob ich ein Aufbauseminar machen muss.

Danke schon mal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.06.2008, 12:23 Uhr

zu: Roller Höherlegung

beides; aufbauseminar + pz-verlängerung da durch das höherlegen die betriebserlaubnis erloschen ist

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
01.07.2008, 11:45 Uhr

zu: Roller Höherlegung

wie hast du den roller höher gelegt? grössere reifen oder die federn.
bei den reifen würde ich mal nach einer ABE schauen. kenne viele die grössere reifen aufziehen wg. der fahrstabilität. d

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt