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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern in-zukunft-wohl-langsam
26.07.2008, 04:43 Uhr

zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt

Hallo zusammen,
ich kann mir gut vorstellen dass ihr mittlerweile wirklich keine lust mehr habt auf Fragen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen zu antworten.
Aber vielleicht hat ja doch Jemand Zeit um mir zu helfen.

Bin noch in der Probezeit.

Ich bin vor ca. 4 Wochen auf der Autobahn mit 29 kmh zuviel geblitzt worden, da das Auto auf meine Mutter und nicht auf mich angemeldet ist, kam vor 2 Wochen erstmal das Beweisfoto aber noch kein Brief mit den drohenden Konsequenzen. Gestern bin ich beim Einfahren in eine Ortschaft mit 23 kmh zuviel geblitzt worden. Ich weiß, idiotisch und verantwortungslos aber ich hab einfach zu spät gebremst.

Dabei scheint es sich ja um 2 A Verstöße zu handeln wovon einer ausreicht um ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit zu veranlassen. Auf mehreren Seiten wird der Fall geschildert, dass man ein zweites mal nach dem Aufbauseminar und nicht vor dessen Verordnung geblitzt wird, was bei mir ja nicht so ist.

Das heisst 6 Punkte und 2x50 Euro Bußgeld + Verwaltungsgebühren. Aufbauseminar und 2 Jahre Probezeit?
Oder muss ich den Lappen abgeben und eine Mpu machen?

Wäre nett wenn ihr mir sagen könntet womit ich zu rechnen habe und welche Folgen auf mich zukommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
26.07.2008, 07:37 Uhr

zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt

"Gestern bin ich beim Einfahren in eine Ortschaft mit 23 kmh zuviel geblitzt worden."

Sind die 23 km/h zu schnell schon der endgültige Wert, oder das, was Du dem Tacho entnommen hast?

An Ortsanfängen/ -enden muss man ufpassen. Da wird zwar gerne geblitz, ist aber oftmals nicht erlaubt. Hier in Bayern darf 150m vor und hinter einem Ortsschild nicht geblitzt werden! Das ist in anderen Bundesländern natürlich anders geregelt, aber die Grenze liegt immer bei mindestens 50m.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.07.2008, 08:22 Uhr

zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt

das ist nicht richtig lambo.

geblitzt werden darf direkt hinter dem schild, auch in bayern.
es gibt in den einzelnen bundesländern interne dienstanweisungen (auf die du dich beziehst), die sind aber für den verkehrsteilnehmer nicht massgeblich. ausserdem gibt es zahlreiche ausnahmen von diesen internen dienstanweisungen (z.b. an gefahrenstellen, schulen, kindergärten etc.)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
26.07.2008, 08:51 Uhr

zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt

Wenn die 23 km/h zu viel der endgültige Wert sind hast du sogar noch Glück gehabt. Ab 26 km/h zu viel hätte dir noch ein Monat Fahrverbot wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" auferlegt werden können.

Ansonsten sind die Konsequenzen die du bereits nanntest richtig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern in-zukunft-wohl-langsam
26.07.2008, 10:06 Uhr

zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt

Danke für die schnellen Antworten.

Ja das war um ca. 4 uhr Nachts durch die Polizei welche mich dann auch 300 meter später sofort rausgewunken hat.

Bedeutet das ich komme mit einem Aufbauseminar davon, muss keine MPU machen und den Führerschein nicht abgeben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
26.07.2008, 11:05 Uhr

zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt

abgeben und MPU müsstest du sowieso nicht machen.
Das passiert erst beim 3. A-Verstoß in der Probezeit.
Beim 2. kommt schlimmstenfalls die Empfehlung zu einem freiwilligen Seminar, bei dem du Punkte abbauen kannst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
26.07.2008, 11:50 Uhr

zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt

<<Beim 2. kommt schlimmstenfalls die Empfehlung zu einem freiwilligen Seminar, bei dem du Punkte abbauen kannst. >>

Auch das trifft hier nicht zu, da der zweite A-Verstoß vor dem Absolvieren des Aufbauseminars begangen wurde und somit keine probezeitwirksamen Konsequenzen zur Folge hat. Punkte und Bußgeld gibts natürlich trotzdem.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern in-zukunft-wohl-langsam
26.07.2008, 13:13 Uhr

zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt

Ok, danke nochmals.

Da scheine ich ja noch mit einem ziemlich dunkelblauen Auge davonzukommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
26.07.2008, 15:31 Uhr

zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt

ich weiß. D.h. du hast sogar noch einen "Freischuss" Probezeit-technisch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern in-zukunft-wohl-langsam
26.07.2008, 17:18 Uhr

zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt

Wieso? Wenn ich nochmal zu schnell fahren würde müsste ich doch zur mpu weil das mein dritter A Verstoß in der Probezeit wäre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
26.07.2008, 18:15 Uhr

zu: zwei mal inerhalb von 4 Wochen geblitzt

<<Wieso? Wenn ich nochmal zu schnell fahren würde müsste ich doch zur mpu weil das mein dritter A Verstoß in der Probezeit wäre. >>

Lies doch bitte noch einmal den 6. Post. Wozu schreibe ich hier eigentlich wenns niemand liest?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der gelbe Pkw

Der rote Pkw

Beide Pkw