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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ihmchen
04.08.2008, 19:58 Uhr

Fristverlängerung oä?

Grüß Euch,

vielleicht könnt ihr mir helfen: Gibt es eine Möglichkeit auch wenn die 3 Jahresfrist knapp überzogen ist (14 Tage), die Umschreibung doch noch zu bekommen? Hat das schon mal jemand probiert?
Danke an Euch
i

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.08.2008, 14:58 Uhr

zu: Fristverlängerung oä?

Da hilft nichts, als schleunigst die Führerscheinstelle aufzusuchen und zu hoffen.
Dass die FE zur Zeit in D ungültig ist, ist Dir bewusst?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird