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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern spock112
16.08.2008, 12:03 Uhr

Parkstreifen in Behindertenparkplatz umgewandelt

Hi an alle,

bei uns im Ort war vergangenes Wochenende das alljährliche Allstadtfest zu gange. Wie üblich wurden einige Parkverbotsschielder aufgestellt ... rechzeitig!

Neu dieses Jahr war, dass ein Parkstreifen (sonst mit dem Schild 315 gekennzeichnet in einen Behinderten-Parkplatz umgewandelt wurde. Dies erst an dem Tag, an dem das Fest begann und ich mich dort hin stellte.

Dazu wurde der untere Teil des Schildes 315 (alles unterhalb des P's) mit dem Zusatzschild 1044-10 überschilderd/verdeckt.

Jetzt soll ich 35€ bezahlen, weil ich auf einem Behinderten-Parkplatz stand. Soweit ok.

Doch hätten man die Änderung nicht anders und vorallem führer kenntlich machen müssen?!?

Denn normalerweise stehe ich dort jeden Tag. Da kann doch das einfache überhängen eines Schildes doch wohl nicht ausreichen, oder?!?

Für eure Hilfe/Meinung im Voraus vielen Dank.

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16.08.2008, 17:59 Uhr

zu: Parkstreifen in Behindertenparkplatz umgewandelt

mm ... und genau diese Verwaltungsvorschrift suche ich ...

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16.08.2008, 19:02 Uhr

zu: Parkstreifen in Behindertenparkplatz umgewandelt

Die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verlangt, dass Haltverbotszeichen mind. 72 Stunden vorher angekündigt werden, z.B. durch Zusatzzeichen.

Diese Frist hat hat auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (BVerwG DAR 97, 119).

In deinem Fall wurden zwar keine Haltverbotszeichen aufgestellt, aber ein Behindertenparkplatz bedeutet ja auch Parkverbot für alle, die nicht berechtigt sind, sodass man auch hier die 72-Stunden-Regelung anwenden kann.

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16.08.2008, 20:52 Uhr

zu: Parkstreifen in Behindertenparkplatz umgewandelt

Klingt ja schon mal gut.
Hat jmd den genauen Wortlaut dieser Entscheidung.
Die HP des BVerwG gibts leider nicht her ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 1 Liter

- 600 Liter

- 50 Liter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer länger als drei Minuten hält

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer sein Fahrzeug verlässt