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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern K1aZe
20.08.2008, 20:15 Uhr

Gute chancen schlechte chancen???


also ich hab heut ne anzeige wegen gefährdung des straßenverkehrs bekomm die behaupten dass ich auf nem feldweg mit hoher geschwindigkeit 2 personen (fußgänger) entgegengekommen bin angeblich habe ich nicht abgebremst und die personen mussten zur seite springen um nicht von meinem auto getroffen zu werden.......
btw: wir waren zu dritt im auto

wahrheit: wir sind diesen feldweg entlang gefahren so mit rund 60 erlaubt waren 50 glaube ich. als ich die leute gesehn hab habe ich abgebremst. als die 2 personen dann ca. 50-100 meter vor mir waren sind sie in eine seitenstraße gegangen also eine völlig andere straße ich bin dann so mit 40-50 km/h an ihnen vorbeigefahren der kerl is voll ausgerastet und hat rumgeschrien.... ja ok es war eine anlieger frei straße aba trotzdem man kann auch wegn jedm scheiß anzeigen starten ey....
ok ich hab also so zu sagen 2 zeugen mit mir 3 die sind zu zweit wollte mal nachfragn wie meine chancen so stehen dass die anzeige fallen gelassen wird.

btw bin noch inner probezeit :(

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20.08.2008, 21:49 Uhr

zu: Gute chancen schlechte chancen???

Offenbar haben wir es in diesem Fall mit äusserst unterschiedlicher Wahrnehmung ein und desselben Ereignisses zu tun.

Allerdings hast Du denkbar schlechte Karten, da Du als Beschuldigter lügen darfst, wogegen die Zeugen bei Strafandrohung die Wahrheit sagen müssen. Der Richter wird also den Zeugen mehr glauben als dem Beschuldigten.

Es ist aber absolut i.O. wenn Verkehrsdelikte angezeigt werden, sonst hält sich ja irgendwann niemand mehr an die Spielregeln.

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21.08.2008, 12:08 Uhr

zu: Gute chancen schlechte chancen???

Sicher glaubt der Richter den Zeugen eher als dem Angeklagten. Allerdings gibt es ja auch zwei Zeugen, die für den Beschuldigten aussagen. Ich würde es zumindest darauf ankommen lassen und die Tat definitiv nicht zugeben. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast such dir einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

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21.08.2008, 18:24 Uhr

zu: Gute chancen schlechte chancen???

hmmm also nich so gut?
was kann mir den da so alles passieren??
ich glaub es is ein A delikt also probezeit +2 Jahre und aufbauseminar??

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

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