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dom9485
25.08.2008, 01:24 Uhr
Markierung ungültig nur durch übermalen???
Hallo,
ich erkläre mal den Sachverhalt:
Am Straßenrand eines verschlafen Dörfchens befinden sich Parkplatzmarkierungen, lediglich eine (die Letzte) ist schlecht mit schwarzer Farbe übermalt. Kein Schild weist auf eingeschränktes Parken hin. Jeder der sich aber auf diesen Platz stellt wird von dem GEGENÜBER liegenden Anwohner unfreundlichst darauf hingewiesen das dies kein Parkplatz sei und ob man nicht in der Fahrschule aufgepasst hätte *aufreg*, da sich dort (auf der Seite des Anwohners) seine Einfahrt befinde. "Angeblich" sei dies mit der Stadtverwaltung so abgesprochen.
Reicht es da wirklich aus die Markierung einfach mit schwarzer Farbe zu übermalen?
Muss da nicht die Kennzeichnung mit Markierungsfarbenentferner beseitigt werden? Muss hier nicht ein Schild aufgestellt werden?
Hat hier vllt jemand die entsprechende Antwort vllt mit gesetzes Test parat? (Ja, ich hab auch die AGB gelesen von wegen Rechtsberatung. Mir gehts nur ums Prinzip)
Vielen Dank schon mal :)
Grüße
Dom
Mr.Bibo
25.08.2008, 03:21 Uhr
zu: Markierung ungültig nur durch übermalen???
Wenn ich mir das richtig Vorstelle dann wird die Einfahrt des Anwohners nicht zugeparkt wenn man sich auf die "schwarze" Parkfläche stellen würde?! Oder hab ich da ein falsches Bild im Kopf?
Drummer
25.08.2008, 07:39 Uhr
zu: Markierung ungültig nur durch übermalen???
Das Einzige, was ich Dir mit Sicherheit sagen kann ist:
§ 12 (StVO) Halten und Parken
Abs. (3) Das Parken ist unzulässig
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,...
Abs. (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen...
Abs. (6) Es ist Platz sparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
Für mich heißt das, daß die oben beschriebene Fahrbahn als schmal definiert sein muß. Ansonsten wüßte ich nicht, welches Haltverbot greifen sollte. Leider kenne ich aber auch nicht die Stelle von der Du sprichst! :-)
Manchmal ergeben sich eben doch auch andere Halt- oder Parkverbote, wenn man den Ort kennt.
Allerdings: Wenn Linien geschwärzt sind, heißt es eben, daß diese Linie nicht mehr gilt! Und grundsätzlich sagt man: Wo Parkflächen markiert sind sollte man auch nur innerhalb der Markierung parken! Im Umkehrschluß: Du solltest dort eben nicht mehr parken!
dom9485
25.08.2008, 13:23 Uhr
zu: Markierung ungültig nur durch übermalen???
Nein zugeparkt wird die Einfahrt nicht, allerdings ist die straße auch nicht die breiteste die ich kenne. Als unzumutbar würde ich das aber nicht bezeichnen. Ich bin da jetzt aber auch voreingenommen.
Das geschwärzte ist meiner Meiner Meinung nach schlecht zu erkennen. Und sonst gibt es da keinen weiteren Hinweis. Ich bin wohl auch nich der einzige für den das nicht eindeutig ist.
carhol
25.08.2008, 16:52 Uhr
zu: Markierung ungültig nur durch übermalen???
>> "Angeblich" sei dies mit der Stadtverwaltung so abgesprochen. <<
klär bei der stadt ob sie die markierung übermalt hat oder ob es der "nachbar" war.
mfg
diezge
26.08.2008, 00:25 Uhr
zu: Markierung ungültig nur durch übermalen???
Was viel wichtiger wäre, ist, ob sich die Straße in einem Parkverbot mit der Ausnahme, dass auf markierten Flächen geparkt werden darf, befindet.
Ist dies der Fall, dann darfst Du auf der schwarz übermalten Fläche nicht parken. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Parkfläche professionell geschwärzt wurden. Man sieht das oft, dass dann eine Art Bitumenschicht genau in der Form der Markierungen aufgebracht ist oder Markierung einfach abgefräst sind.
Hat der Nachbar diese Markierungen mit dem Edding übermalt, würde ich auf dem Ordnungsamt nachfragen, aber nur, wenn Du dort öfters parken musst. Sonst ist es die Mühe doch gar nicht wert.
Ist die Straße nicht im Parkverbot, darfst Du parken wo Du willst. Natürlich unter Berücksichtigung der von "Drummer" genannten Ausnahmen.
Gruß,
diezge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte
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Der Halter
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Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge
Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?
Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
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