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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kevsonn
07.09.2008, 19:01 Uhr

Verkehrsunfall-Nötigung,nichts von dem mitbekommen?????

hallo bin neu hier und mein erstes problem ist.
ich habe am 08.08.2008 um 6.41
angeblich eine fahrad fahrerin angefahren.
ein bisschen nahe bin ich ihr schon gekommen aber nicht zu nahe.

wenn ich sie doch angefahren hätte dann müsste ich doch was an meiner schürze was sehen oder.

nun habe ich eine vorladung als beschuldigter
als verkehrsunfall und fahlässige nötigung.
sie soll auch 2 tage im krankenhaus gelegen haben

das ganze problem an der sache ist das ich davon nichts weis das ich sie angefahren habe.

bin auch noch in der probezeit ,habe nur noch ein halbes jahr ,

was habe ich zu fürchten wenn sie mir was anhägen wollen
will doch noch die welt erkundigen =(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
07.09.2008, 19:53 Uhr

zu: Verkehrsunfall-Nötigung,nichts von dem mitbekommen?????

Also Nötigung im Strassenverkehr gibt normalerweise 6 Punkte..Wenn die dich drankriegen sollten, das halt as ganze programm mit probezeitverlänerung, nachschulung... usw.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kevsonn
07.09.2008, 20:49 Uhr

zu: Verkehrsunfall-Nötigung,nichts von dem mitbekommen?????

aber meinen lappen bin ich nicht weg oder???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
07.09.2008, 21:03 Uhr

zu: Verkehrsunfall-Nötigung,nichts von dem mitbekommen?????

wie wäre es wenn du mal die ganze situation schilderst?

ist es beim abbiegen passiert und du hast sie einfach übersehen?

hast du beim überholen zu wenig sicherheitsabstand gehalten?

dass du schuld an dem "unfall" hattest und sie tatsächlich genötigt hast, kann sicherlich sein, dazu musst du sie rein theoretisch nicht mal berührt haben mit deinem wagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.09.2008, 22:11 Uhr

zu: Verkehrsunfall-Nötigung,nichts von dem mitbekommen?????

was soll denn bitte fahrlässige Nötigung sein, steht das wirklich da?

Sind §§ angegeben?

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