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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern der marc
17.10.2008, 15:21 Uhr

2. Verstoß in der Probezeit nach Aufbauseminar!!!

Hallo

ich habe kurz vor ende der probezeit nach etwa 1,5 jahren einen bußgeldbescheid bekommen (zu schnell in der Ortschaft und 3 Punkte).
Anschließend habe ich ein Aufbauseminar besucht.
Nun, nach etwa 3,5 Jahren in meiner verlängerten Probezeit habe ich einen Anhörungsbescheid bekommen auf dem steht, dass ich gefilmt wurde und auf der Autobahn weniger als 4/10 den vorgeschriebenen Abstands eingehalten habe (Geschwindigleit unter 130km/h). Der Bescheid beinhaltet 60€ und 2 Punkte. Es steht auch geschrieben, dass in manchen Fällen das Bußgeld angehoben werden kann und die Strafe generell höher ausfällt. (übrigend, wurde in bayern gefilmt)

Was habe ich jetzt zu erwarten wenn der richtige Bußgeldbescheid kommt. Muss ich dann meinen Führerschein abgeben und zur MPU?

Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
MFG marc

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.10.2008, 16:41 Uhr

zu: 2. Verstoß in der Probezeit nach Aufbauseminar!!!

strafe steht im bescheid, für den führerschein hat es keine auswirkungen, erst beim nächsten verstoss in der pz ist die karte weg.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern der marc
17.10.2008, 19:23 Uhr

zu: 2. Verstoß in der Probezeit nach Aufbauseminar!!!

Puhh, das is gut.
Also muss ich das zahlen, was jetzt in dem Anhörungsbescheid steht. die strafe kann sich also nicht weiter erhöhren...?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.10.2008, 16:10 Uhr

zu: 2. Verstoß in der Probezeit nach Aufbauseminar!!!

Du wirst von der Führerscheinstelle den "Rat" bekommen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wodurch 2 Punkte abgebaut werden können.

Pflicht ist die Teilnahme nicht.
Weitere führerscheinrechtliche Maßnahmen gibt es dann nicht. Jedoch wird dann beim nächsten A-Verstoß in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen.

Wenn die Strafe erhöht wird, steht dieser Umstand im Bußgeldbescheid. Eine spätere Erhöhung findet nicht statt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern peter321
22.10.2008, 11:27 Uhr

zu: 2. Verstoß in der Probezeit nach Aufbauseminar!!!

also da ich das Ganze erst durchgemacht habe, kann ich dir mir Sicherheit sagen:

Du musst keine weiteren Konsequenzen hinsichtlich eines Führerscheinentzuges befürchten.

Beim 2. A-Verstoß bekommst du nur eine "Empfehlung" zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Eine "Empfehlung" ist jedoch -wie der Name schon sagt- KEIN MUSS, d.h. es passiert garnichts, wenn du nicht hingehst.

Für diese verkehrspsychologischen Beratung hat du 2 Monate Zeit. Wenn in diesen 2 Monaten etwas passieren sollte, hat das auch noch keine Auswirkungen auf deinen Führerschein (nur die reine Geldstrafe, aber wenn du natürlich zu schnell warst, dann gibt es Entzug wegen den km/h und nicht wegen der Probezeit).

Deine Frage ist auch genau im Gesetz erwähnt:

§ 2a Abs. 2 Satz 2
........ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat........

Ich habe nicht an dieser "verkehrspsychologischen Beratung" teilgenommen.
1. ) keine Lust, im Einzelgespräch mich mit einem Psychologen zu unterhalten
2.) 300 € oder mehr zu zahlen

Aber wenn du denkst, dass du es brauchst oder es deinem Fahrverhalten hilft, dann mache es!!

Aber lass dir nichts mehr zu schulden kommen, sonst ist dein Lappen für mind 3 Monate weg und du musst ihn neu beantragen (der kommt nicht von alleine, d.h. dann Lichtbild, Führungszeugnis, es kostet Geld etc...)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden